- Startseite
- CC-Container: Neue Verladeempfehlungen
CC-Container: Neue Verladeempfehlungen
"Beim Be- und Entladen sowie beim Transport von beladenen CC-Containern kommt es immer wieder zu Schäden und Unfällen aufgrund einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der CC-Container. Diese wirkt sich insbesondere auf die Stabilität der Ladeeinheit und in der Folge auf eine unzureichende Ladungssicherung aus." Das schreibt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. bei der Vorstellung der neuen "Verladeempfehlungen zur Ladungssicherung von CC-Containern auf Straßenfahrzeugen".
Das CC-Container-System ist eines der meist genutzten und verbreiteten Mehrwegladungsträgersysteme Europas für die Distribution von Topfpflanzen und Blumen. Hersteller, Berufsgenossenschaften und das Fraunhofer Institut weisen allerdings darauf hin, dass beladene CC-Container nicht zum Stapeln konzipiert wurden. Wenn zwei oder mehr beladene CC-Container aufeinander gestapelt werden, ohne dabei weitere Sicherheitsvorkehrungen zur Stabilität des Stapels zu treffen, entsteht ein erhebliches Gefahrenpotential. Bereits im Jahr 2018 wurden Grundlagen für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung dieses „rollfähigen Ladungsträgers“ in Zusammenarbeit mit der DEKRA Automobil GmbH, Bielefeld und dem Fraunhofer-Institut IML, Dortmund, sowie der BG Verkehr und weiteren Partnern erarbeitet.
In diesem Zusammenhang konnte zur Stabilisierung einer CC-Containerstapelung eine Stapelhülse aus Stahlblech entwickelt werden, die durch das Fraunhofer-Institut IML, Dortmund, geprüft und durch die DEKRA Automobil GmbH, Niederlassung Bielefeld, zertifiziert wurde (GABOT berichtete). Aufgrund der gewonnen Erkenntnisse konnten die jetzt vorliegenden Verladeempfehlungen zur Ladungssicherung von CC-Containern auf Straßenfahrzeugen erstellt werden. Die Verladeempfehlungen orientieren sich an der „Besten Praxis“ zum verkehrs-, betriebs- und beförderungssicheren Transport von CC-Containern auf Straßenfahrzeugen und basieren in ihrer technischen Umsetzung auf den Vorgaben der Richtlinienreihe VDI 2700 (Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen) sowie der DIN EN 12642:2017.
Die Verladeempfehlungen wurden durch praktische Fahrversuche verifiziert und im Konsens mit den nachfolgend genannten Beteiligten erstellt: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V., Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e. V., Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen (VVWL) e. V., Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr), Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Polizeiakademie Niedersachsen, Polizei Nordrhein-Westfalen, Transfrigoroute Deutschland e.V., Frankfurt am Main.
Die Entwicklung und Überprüfung der Ladungssicherungssysteme für CC-Container auf Sattelanhängern erfolgte in Zusammenarbeit und durch die technische Unterstützung der nachfolgenden Unternehmen: Schmitz Cargobull AG, Dolezych GmbH & Co.KG, Spanset GmbH & Co.KG, M.Schoppe Schlosserei & Maschinenbau, Hörstel sowie Modiform B.V., Leusden, NL. Die wissenschaftliche Begleitung bei der Prüfung des Ladungssicherungssystems erfolgte durch die Prüfinstitutionen Fraunhofer Institut IML, Dortmund und DEKRA Automobil GmbH, Niederlassung, Bielefeld.
Grundlage der Ladungssicherung in Deutschland ist der § 22 Absatz 1 StVO. Darin heißt es:
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Leider gibt die Straßenverkehrsordnung keine konkreten Hinweise zur technischen Durchführung der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. Sie verweist hierzu auf die anerkannten Regeln der Technik. Die Verladeempfehlung stellt hier eine Hilfestellung dar. Die Verladeempfehlung ist in der Tat eine Empfehlung und gesetzlich nicht bindend. Aus diesem Grund ist in der Verladeempfehlung auch hinterlegt, das diese keinen Ausschließlichkeitscharakter hat und andere Methoden und Verfahren, die die Vorgaben an die Umsetzung der anerkannten Regeln erfüllen, ebenso angewendet werden können.
Die Verladeempfehlung zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass sie in einem breiten Experten-/Sachverständigengremium - darunter u.a. Vertreter aus der Wissenschaft, von Prüforganisationen und Vertretern aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich wie die BG Verkehr und der Polizei sowie dem BAG - auf Grundlage der besten Praxis und auf Grundlage der Vorgaben der Richtlinie VDI 2700 erstellt wurde. "Die Verladeempfehlung ist kein Muss – sollte aber bei Nichtvorliegen eigener Anweisungen unbedingt beachtet werden", sagt Dr. Werner Andres vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V..
Kontrollorgane wie Polizei und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) werden in Zukunft diese Empfehlung bei Kontrollen anwenden. Sie zeigt das Minimum des Machbaren bei der Ladungssicherung von Rollcontainern und ist somit "Stand der Technik" gemäß StVo §22 und VDI 2700. Selbstverständlich können auch andere Systeme verwendet werden, diese müssen nachweislich zumindest gleichwertig oder besser sein. Jegliche nicht zertifizierte Sicherungsmethoden sind unzulässig. Führende Nutzfahrzeughersteller bieten eigene zertifizierte Systeme an. Wird bei Kontrollen eine unzureichende Ladungssicherung festgestellt, führt dies, neben Eintragungen ins Zentralregister und Bußgeldern, auch zu Untersagung der Weiterfahrt bis bis zur normgerechten Nachsicherung der Ladung - auch wenn dadurch eventuelle Entladetermine nicht eingehalten werden oder verderbliche Ware geladen ist.
Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.