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BVL: Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Teldor
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Diese Anwendung ist nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Der Teilwiderruf der Anwendung gilt auch für die entsprechende Anwendung der zugehörigen Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

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