BVL: Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Teldor

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 13. Juli 2026 auf Antrag der zulassungsinhabenden Firma die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Teldor (Zul.-Nr.: 00B035-00) mit dem Wirkstoff Fenhexamid hinsichtlich der Anwendung an Zierpflanzen (Anwendungsnummer: 00B035-00/08-001) widerrufen.

Das Pflanzenschutzmittel Teldor darf an Zierpflanzen nicht mehr angewendet werden. Bild: GABOT.

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Diese Anwendung ist nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

Der Teilwiderruf der Anwendung gilt auch für die entsprechende Anwendung der zugehörigen Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

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