BVL: Teilwiderruf der Zulassung von Goltix Gold

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 1. April 2026 die Zulassung (bzw. Genehmigung gemäß § 18 PflSchG a.F.) des Pflanzenschutzmittels Goltix Gold zur Anwendung an Minze-Arten zur Verwendung als Arzneipflanze oder teeähnliches Erzeugnis widerrufen.

Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Goltix Gold zur Anwendung an Minze-Arten. Bild: GABOT.

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Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechende Anwendung der folgenden Vertriebserweiterungen:

  • Profi Goldbeet 700 SC (Zul.-Nr.: 006470-60)
  • BETAMITRA (Zul.-Nr.: 006470-61) 

Diese Anwendung ist damit ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

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