BVL: Erlässt Notfallzulassung für DuPont Benevia

Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel DuPont Benevia SC (Wirkstoff: Cyantraniliprole) erlassen.

Notfallzulassung für DuPont Benevia. Bild: GABOT.

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Durch die Notfallzulassung ist die Anwendung des Insektizids zwischen dem 1. Juni und 28. September 2017 gegen kleine Kohlfliegen in Radieschen zulässig.

Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL. (QS)

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