Bundestag: Keine Entscheidung zu Neonikotinoiden

Trotz der Neubewertung von Neonikotinoiden durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist ein Entscheidung über die Einschränkung dieser Wirkstoffe in Deutschland noch nicht gefallen.

Trotz der Neubewertung von Neonikotinoiden durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist ein Entscheidung über die Einschränkung dieser Wirkstoffe in Deutschland noch nicht gefallen. Bild: GABOT.

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Eine Entscheidung zur Einschränkung der Zulassungen und Anwendungen der drei Neonikotinoide Thiamethoxam, Clothianicin und Imidacloprid ist noch nicht gefallen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Gefährdung von Wasserorganismen hervor. Dazu heißt es weiter, dass eine Entscheidung zu den im Rahmen des Pflanzenschutzrechts vorliegenden Verordnungsentwürfen der Europäischen Kommission zur Einschränkung der Wirkstoffe auf reine Gewächshausanwendungen auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse gefällt werden soll. Bislang habe die Bundesregierung noch keine abschließende Position festgelegt. (Quelle: hib/EIS)

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