Bayer: Keine Einschränkungen bei Neonikotinoiden

Bayer findet, dass die Schlussfolgerungen der EFSA keine weiteren Einschränkungen des Einsatzes von Neonikotinoiden rechtfertigen würden. Die Risikobewertungen basierten auf dem von den EU-Mitgliedstaaten nicht anerkannten Bee Guidance Document.

Das Bayer-Kreuz bei Nacht. Bild: Bayer AG.

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Bayer ist mit den Ergebnissen der Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für die Wirkstoffe Imidacloprid und Clothianidin grundsätzlich nicht einverstanden. Die Schlussfolgerungen der EFSA stehen im Widerspruch zu anderen umfassenden wissenschaftlichen Beurteilungen zur Bienengesundheit, wie beispielsweise durch die US-amerikanische Umweltbehörde EPA und die kanadische Aufsichtsbehörde für Pflanzenschutzmittel (PMRA). Deren Risikobeurteilungen haben schlüssig gezeigt, dass Neonikotinoide von Landwirten zum Schutz ihrer Anbaukulturen eingesetzt werden können, ohne dass Honigbienenvölker geschädigt werden.

Leider hat die EFSA ihrer Risikobeurteilung einen nicht praktikablen Leitlinienentwurf – das sogenannte Draft Bee Guidance Document – zu Grunde gelegt. Dieser macht es unmöglich, Freilandstudien durchzuführen, ohne dabei Risiken zu finden, ungeachtet wiederholter Forderungen der Mitgliedstaaten nach einer Überarbeitung des Entwurfs. Die Schlussfolgerungen der EFSA sollten daher nicht zum Maßstab für weitere Einschränkungen bei den Neonikotinoiden werden. Während die Herausforderungen für die Bienengesundheit aufgrund einer Vielzahl von Faktoren bleiben, steigt die Zahl der Honigbienenvölker in der Europäischen Union weiter an. Bayer wird weiterhin zusammen mit Landwirten, Imkern und Aufsichtsbehörden an Lösungen zur Verbesserung der Bienengesundheit arbeiten. (Bayer)

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