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Bürokratieabbau: Unnötige Informationspflichten streichen
Im Rahmen des Arbeitsprogramms Bürokratieabbau müssen unnötige Informationspflichten abgeschafft werden. „Die Bundesregierung sollte die Unternehmen an dieser Stelle entlasten“, so HDE-Bereichsleiter Peter Schröder. So müsse beispielsweise nach dem im Dezember vom Bundestag verabschiedeten Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ein Unternehmer den Verbraucher sogar dann informieren, wenn er nicht bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. In gleicher Weise müsse er den Verbraucher nach Entstehen einer Streitigkeit in Kenntnis setzen, dass er nicht bereit oder verpflichtet ist, sich an Streitbeilegungsverfahren zu beteiligen. In diesem Fall sei unsinniger Weise zusätzlich noch die theoretisch zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu benennen.
„Diese negativen Informationspflichten ergeben sich nicht aus europäischem Recht und stellen für die Unternehmen eine überflüssige bürokratische Belastung dar“, so Schröder. Es mache keinen Sinn, Verbraucher nicht nur positiv über die Teilnahmebereitschaft an Streitbeilegungsmaßnahmen, sondern auch über die fehlende Bereitschaft zu informieren. Die neuen Informationspflichten seien sogar schädlich, weil sie die Verbraucher verwirrten und keinen informativen Mehrwert böten. Schröder: „Die damit vorprogrammierten Missverständnisse werden dazu führen, dass Verbraucher vergeblich Streitbeilegungsstellen anrufen sowie unnötig Zeit und Geld investiert wird.“ Der HDE fordere daher, die negativen Informationspflichten zu streichen. (PdH)
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