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BMLEH: Agrarzahlungen 2024 jetzt online abrufbar
Der Anteil der Direktzahlungen hieran ist im Vergleich zum vorigen Agrarhaushaltsjahr in etwa gleichgeblieben. Die weiteren GAP-Mittel verteilten sich beispielsweise auf Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, auf Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raums oder für einen besseren Hochwasserschutz.
Informationen über die Agrarzahlungen und die Begünstigten sind ab sofort abrufbar.
Hintergrund
Die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erfolgt über den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Der EGFL finanziert Ausgaben der Ersten Säule der GAP, wie die Direktzahlungen und die Maßnahmen nach der Gemeinsamen Marktordnung (GMO). Die erste Säule der GAP wird durch die Förderung aus dem ELER als zweiter Säule der GAP flankiert – dem zentralen Förderinstrument der EU zur Entwicklung ländlicher Regionen.
Im Rahmen des EU-Rechts sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Informationen über die Begünstigten aus den Agrarfonds der EU nachträglich für das vergangene Agrar-Haushaltsjahr zu veröffentlichen. Das Agrar-Haushaltsjahr beginnt am 16. Oktober und endet am 15. Oktober des Folgejahres. Damit verfolgt die EU das Ziel, der Öffentlichkeit gegenüber transparenter und nachvollziehbarer darzustellen, wie die Unionsmittel im Agrarbereich verwendet.

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