Agrarzahlungen: Empfänger seit heute öffentlich

Ab dem heutigen 1. Juni können die europäischen Steuerzahler schwarz auf weiß nachvollziehen, wer in ihrem Land EU-Agrarbeihilfen erhält.

Anzeige

Ab dem heutigen 1. Juni können die europäischen Steuerzahler schwarz auf weiß nachvollziehen, wer in ihrem Land EU-Agrarbeihilfen erhält. 

Seit heute müssen die EU-Staaten die Empfänger dieser Zahlungen veröffentlichen. Die neuen Transparenzregeln sind der Teil der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP), auf die sich EU-Staaten, Europäisches Parlament und die Europäische Kommission im Jahr 2013 geeinigt haben. Dabei wird das Gleichgewicht zwischen Transparenz auf der einen und dem Recht der Begünstigten auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten auf der anderen Seite gewährleistet.  

EU-Landwirtschaftskommissar Phil Hogan erklärte: "Es ist wichtig, dass die Steuerzahler die wichtige Arbeit der Landwirte schätzen, die sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittel produzieren und dabei höhere Umwelt-, Tierwohl- und Sozialstandards erfüllen müssen als ihre Wettbewerber außerhalb der EU. Ich hoffe, dass die breite Öffentlichkeit dank dieser neuen Transparenzregeln noch besser verstehen kann, wie die europäische Landwirtschaftspolitik dazu beiträgt, gesellschaftliche Herausforderungen zu meistern. Dies passiert durch das System der Direktzahlungen oder durch Investitionen in einzelne Projekte wie Starthilfen für Junglandwirte, die Modernisierung von landwirtschaftlichem Gerät oder zusätzliche Umweltmaßnahmen, von denen die gesamte ländliche Wirtschaft profitiert."  

Veröffentlicht werden die folgenden Informationen: Name des Empfängers (Ausnahmen gibt es bei sehr geringen Beträgen), die Gemeinde, in der der Begünstigte wohnt oder eingetragen ist, eine Aufschlüsselung der Beträge der Zahlungen für jede einzelne Maßnahme, sowie die Summe dieser Beträge pro Haushaltsjahr und eine Beschreibung der aus den EU-Fonds finanzierten Projekte.  

Im Rahmen der GAP werden die Landwirtschaft und der ländliche Raum durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Aus dem EGFL stammen die Direktzahlungen an die Landwirte, aus dem ELER werden Förderprogramme für nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und ländliche Entwicklung (z. B. ökologischer Landbau) bezuschusst – hier gilt das Prinzip der nationalen Kofinanzierung.  

Für die Agrarförderung in Deutschland stehen von 2014 bis 2020 jährlich etwa 6,2 Mrd. Euro zur Verfügung. Der Großteil, ca. 5 Mrd. Euro jährlich, entfällt auf die Direktzahlungen an die Landwirte.  

Die zu veröffentlichenden Informationen werden in jedem Mitgliedstaat auf einer speziellen Website veröffentlicht. Die deutsche Seite finden Sie unter
www.agrar-fischerei-zahlungen.de.

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.