BGL: Klimagerechte Sanierung von Sportstätten

Der Bund nimmt mit der Entscheidung, den von der Vorgängerregierung beschlossenen "Investitionspakt Sportstätten" nicht fortzuführen, Einschnitte in den Fördermitteln für Kommunen vor. Ursprünglich mit einer Laufzeit bis 2024 geplant, sollen die Fördermittel in Höhe von 110 Mio. Euro letztmalig in diesem Jahr zur Verfügung stehen.

"Die komplette Streichung des Investitionspakts Sportstätten ist ein völlig falsches Signal", kritisiert BGL-Präsident Lutze von Wurmb. Bild: PPBraun/BGL.

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Begründet wird dieser Schritt von Seiten der Ampel-Koalition mit der schwierigen Haushalts- und Finanzlage. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) hält dies für falsch – und drängt auf Nachbesserungen.

BGL-Präsident Lutze von Wurmb dazu: „Die komplette Streichung des Investitionspakts Sportstätten ist ein völlig falsches Signal. Die Städte und Gemeinden brauchen Verlässlichkeit, wenn es um Sanierungsvorhaben geht. Auch wenn dieses Förderprogramm noch von der alten Bundesregierung aufgelegt wurde, kann es nicht angehen, dieses jetzt aus politischen Gründen zu kippen!“

Das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verweist auf das Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK), das für 2022 mit 476 Mio. Euro ausgestattet ist. Der Schwerpunkt dieses Programms soll mit rund 80% des Gesamtvolumens auf der energetischen Sanierung kommunaler Sportstätten liegen.

„Das Bundesprogramm SJK geht in die richtige Richtung. Der BGL wird dennoch gegenüber der Bundespolitik vehement auf Nachbesserungen drängen: Grün muss neben der energetischen Sanierung eine zentrale Rolle spielen. Nur mit Gebäudebegrünung und entsprechenden Außenanlagen leisten kommunale Sportstätten einen Beitrag zur lokalen Klimaanpassung. Außerdem muss der Bund den Kommunen einen deutlichen Anreiz für Investitionen bieten und dafür höhere Fördersätze vorsehen. Denn gute Sportstätten sind für die Bevölkerung, besonders Kinder und Jugendliche, für den Erhalt ihrer Gesundheit unverzichtbar“, so von Wurmb abschließend.

Zum Hintergrund:

Der „Investitionspakt Sportstätten“ ergänzt seit dem Jahr 2020 die Städtebauförderung und wird durch die jährliche Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung umgesetzt. Im ersten Förderjahr betrug das Volumen des Investitionspakts 150 Mio. Euro, 2021 und 2022 jeweils 110 Mio. Euro. Während in den ersten beiden Jahren 75% der Investitionen gefördert wurden (Länderanteil 15%, kommunaler Anteil 10%), wurde die Förderquote für das Jahr 2022, das zugleich das letzte Förderjahr ist, auf 50%  Bundesmittel gesenkt. Einige Bundesländer haben daraufhin ihren Förderanteil erhöht, um die Kommunen zu unterstützen. Zuständig für den Investitionspakt sind das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). (BGL)

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