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Beelitzer Spargel: Qualitätszeichen "geographisch geschützte Angabe" feierlich übergeben
Der Beelitzer Spargel wurde in das europäische Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben als geschützte geographische Angabe (g. g. A.) eingetragen. Er kann nun mit dem Qualitätszeichen "g. g. A." vermarktet werden.
Der Parlamentarische Staatssekretär Michael Stübgen dazu: "Ich freue mich, dass wir in Brandenburg mit der Spreewälder Gurke, dem Spreewälder Meerrettich, der Heumilch und dem Beelitzer Spargel sehr erfolgreiche heimische Produkte mit geschützter geografischer Angabe (g.g.a.) haben, die den besonderen regionalen Schutz der Europäischen Union genießen". Das Qualitätszeichen gibt den Erzeugern von Qualitätsprodukten mit einer engen Verbindung zu einem geografischen Gebiet die Möglichkeit, die Verbraucher über die Besonderheit ihrer Produkte zu informieren. Die Erzeugnisse sind EU-weit vor Nachahmung oder Fälschung geschützt. Der Registereintrag erfolgte bereits im April. Gestern wurde dieser Akt aber noch einmal feierlich bestätigt, als EU-Kommissar Hogan das Zertifikat für den Beelitzer Spargel an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, vertreten durch Herrn Staatssekretär Dr. Aeikens, übergab. (BMEL)
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