BdB: Höhere Entgelte und Azubivergütungen vereinbart

Der Landesverband Schleswig-Holstein im Bund dt. Baumschulen (BdB) e.V. und die Interessengemeinschaft Holsteiner Forstbaumschulen (IGH) e.V. haben mit der IG BAU einen neuen Tarifabschluss vereinbart.

"Gesetzlicher Mindestlohn und Arbeitskräftemangel treiben das Tarifgeschäft an." Bild: GABOT.

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Der letzte Lohntarifvertrag war zum 1.11.2019 abgelaufen. Im Januar 2021 hatten die Arbeitgeberverbände einseitig eine freiwillige Erhöhung der Löhne um 2,0% empfohlen. Betriebe, die dieser Empfehlung gefolgt sind, können die Erhöhung im neuen Entgelttarifvertrag anrechnen. Bereits in 2018 hatten die Baumschulen SH/HH den neuen Rahmen-Entgelttarifvertrag nach dem Modell Gartenbau NRW übernommen.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

- Laufzeit 24 Monate vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2023, zeitlich gegliedert in die Abschnitte „01.01.2022 bis 31.12.2022“ sowie „01.01.2023 – 31.12.2023“.

- Berücksichtigung des geplanten gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 12,00 Euro mit angepassten Entgeltgefüge ab Geltungszeitpunkt.

- Übernahme von sieben Entgeltgruppen mit fachspezifischer Definition der tatsächlichen Tätigkeiten im Betrieb.

- Entgelttafel mit sieben Entgeltgruppen.

- Die Entgeltgruppe 1 (Betriebsleiter o.ä.) erhöht sich auf 20,62 Euro bzw. 21,75 Euro.

- Die Eck-Entgeltgruppe 4 (ausgelernte/r Gärtner/in) erhöht sich auf 14,25 Euro bzw. 14,50 Euro.

- Die Entgeltgruppe 7 für Hilfs- und Saisonarbeit erhöht sich auf 10,00 Euro bzw. ab 1.07.2022 auf 10,65 Euro bzw. bei gesetzlicher Geltung auf 12,00 Euro.

- Das Weihnachtsgeld für die Beschäftigten wurde nach Dauer der Betriebszugehörigkeit an- gehoben. Ebenfalls das Urlaubsgeld.

- Die Auszubildendenvergütungen steigen auf 845,00 Euro (1. Ausbildungsjahr), 925,00 Euro (2. Ausbildungsjahr) sowie 1.045,00 Euro (3. Ausbildungsjahr). Der zusätzliche Leistungsbonus bleibt erhalten. Das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld wurden erhöht.

Der Vorsitzende der Tarifkommission Baumschulen SH/HH, Dirk Clasen aus Rellingen, zum neuen Tarifabschluss: „Gesetzlicher Mindestlohn und Arbeitskräftemangel treiben das Tarifgeschäft an. Wir haben uns entschlossen, die Entgelte und die Azubivergütungen signifikant zu erhöhen, um in unserer Region und in der grünen Branche weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben. Wir sind zudem erleichtert darüber, dass es gelungen ist, den geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 12,00 Euro im Tarifwerk abzubilden. So haben unsere Mitglieder nun zwei Jahre Planungssicherheit“. (BdB)

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