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Baden-Württemberg: Förderprogramm zur Mehrgefahrenversicherung erweitert
„Das Förderprogramm der Mehrgefahrenversicherung, das aus der Ertragsversicherung Obst- und Weinbau hervorgegangen ist, wird in Baden-Württemberg ab dem Antragsjahr 2026 um zwei wichtige Bereiche erweitert. Das Risiko Hagel und der Hopfenbau werden künftig Teil der Versicherung sein. Mit der Erweiterung der Mehrgefahrenversicherung geben wir unseren Landwirten mehr Sicherheit, schaffen Planungssicherheit und stärken die Resilienz der Betriebe gegenüber Wetterextremen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am 10. September.
Sowohl der Obst- und Weinbau als auch der Hopfenanbau weisen eine hohe Wertschöpfung je Hektar Anbaufläche auf, sind aber zugleich stark wetter- und schadensanfällig. Ein Unwetterschaden durch Hagel, Starkfrost, Sturm oder Starkregen kann bei diesen Kulturen daher schnell den Ertrag eines ganzen Jahres zerstören und zur Existenzgefährdung führen. „Durch die Aufnahme von Hagelrisikos sowie des Hopfenanbaus in die Mehrgefahrenversicherung bieten wir unseren Sonderkulturbetrieben einen umfassenden Schutz vor wetterbedingten Risiken, der es ihnen ermöglicht, finanziellen Ausfällen vorzubeugen und ihre wirtschaftliche Stabilität zu sichern“, betonte Minister Hauk.
Obst, Wein und Hopfen sind ein wichtiger Teil der Landwirtschaft in Baden-Württemberg und tragen maßgeblich zur wirtschaftlichen und kulturellen Vielfalt unseres Landes bei. Diese Kulturen sind nicht nur von großer Bedeutung für die Ernährungswirtschaft und die Gastronomie, sondern auch für den Tourismus und die regionale Identität. „Wir werden weiterhin alles tun, um diese Anbauformen zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie auch in Zukunft ein wichtiger Teil unserer Landwirtschaft bleiben", sagte Minister Hauk.
Die Details der Erweiterung einschließlich der Förderbedingungen werden in den kommenden Wochen bekannt gegeben. Die Anpassungen wurden in enger Abstimmung mit den landwirtschaftlichen Berufsverbänden und den Versicherungsträgern vorgenommen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Landwirte bestmöglich berücksichtigt werden.

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