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Mehrgefahrenversicherung: Änderung der Richtlinien für 2024
Der Landesverband Gartenbau hat sich daher für die Einführung einer Förderung der Mehrgefahrenversicherung eingesetzt. Erstmalig wurde eine solche Förderung für den Gartenbau in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgesetzt, die für gartenbauliche Kulturen Zuwendungen von bis zu 50% der Versicherungsprämie vorsieht. Die Förderung ist bis einschließlich 2025 befristet.
Nach Veröffentlichung der Änderungen zu den Richtlinien am 4. Dezember 2023 stehen die Voraussetzungen für die zweite Förderperiode frühzeitig fest. Mit der Änderung wurde insbesondere die Bagatellgrenze für Zuwendungen von 2.000 Euro auf 500 Euro reduziert – eine wichtige Maßnahme, die gerade kleinen und mittleren Unternehmen helfen kann. Unternehmen können sich dieses Mal bereits einige Monate vor Antragsbeginn mit den Formalitäten vertraut machen und in Kontakt mit ihren Versicherungsunternehmen treten.
„Wir sind in Nordrhein-Westfalen stolz auf unsere starke und innovative Gartenbauwirtschaft: Sie steht bundesweit an der Spitze, sowohl was die Erzeugung und den Anbau von Pflanzen angeht als auch beim vielfältigen Angebot hochwertiger gärtnerischer Dienstleistungen. Mit der aktuellen Förderung wollen und können wir die Gartenbauwirtschaft gezielt unterstützen“, so die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen.
„In einer guten und konstruktiven Zusammenarbeit mit Landwirtschaftskammer und dem Ministerium ist es gelungen, ein Instrument zu schaffen, das gerade kleineren und mittleren Unternehmen helfen kann, sich auf den Klimawandel einzustellen. Dafür bin ich allen Beteiligten sehr dankbar,“ so Eva Kähler-Theuerkauf, Präsidentin Landesverband Gartenbau NRW.
Durch die Unterstützung der Gartenbauberatung der Landwirtschaftskammer NRW bei der Antragstellung, insbesondere bei der Erstellung der Flächenverzeichnisse, ist es in diesem Jahr gelungen, dass mehr als 230 Betriebe mit 5.500 Hektar Antragsflächen den Zuschuss erfolgreich beantragt haben.
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