1. Mai: Handel bleibt gelassen

Als pure Panikmache bezeichnete der Handelsverband HDE die Äußerungen von Gewerkschaftsseite, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu einem Lohndruck nach unten im Handel führen werde. „Nach dem 1. Mai wird die neue Freizügigkeit nicht zu Lohndumping im Einzelhandel führen“, sagte heute in Berlin Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands HDE.

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Als pure Panikmache bezeichnete der Handelsverband HDE die Äußerungen von Gewerkschaftsseite, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu einem Lohndruck nach unten im Handel führen werde. „Nach dem 1. Mai wird die neue Freizügigkeit nicht zu Lohndumping im Einzelhandel führen“, sagte heute in Berlin Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands HDE.

Die Bezahlung der Beschäftigten im Einzelhandel richte sich in der Regel nach den Tarifverträgen. „Für drei Viertel der Einzelhandelsmitarbeiter gelten die Tarifverträge unmittelbar oder mittelbar. Und zwar für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte genauso wie für Minijobber“, machte Genth deutlich. Ein Großteil der Einzelhandelsunternehmen sei tarifgebunden. Dazu würden nicht nur die großen Unternehmen der Branche gehören, sondern auch mittelständische Filialisten sowie viele kleine Händler. Die Tarifverträge würden auch den kleinen mittelständischen Einzelhandelsbetrieben, die nicht tarifgebunden sind, als Richtschnur dienen. Diese entlohnen ihre Mitarbeiter in der Regel entsprechend den Tarifverträgen oder sogar höher. Genth fügte hinzu, dass in den Tarifverträgen Lohnuntergrenzen festgeschrieben seien, die in den meisten Bundesländern im Westen bei etwa 7,50 Euro und im Osten bis 7,00 Euro liegen. Außerdem dürfe eine Entlohnung im Einzelfall nicht deutlich unter der marktüblichen Vergütung liegen, da sie sonst als sittenwidrig gelte. „Die gesetzlichen Hürden für Lohndumping sind bereits sehr hoch. Daran wird auch der 1. Mai nichts ändern“, gab Genth Entwarnung. (HDE)

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