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QS: Notfallzulassung für ABC V14 gegen Apfelwickler
Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) eine Notfallzulassung für ABC-V14 (Wirkstoff: Cydia pomonela Granuovirus Isolat V14) erteilt.
Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben mit nachgewiesenen Resistenzproblemen bei anderen CpGV-Isolaten zur Bekämpfung des Apfelwicklers (Cydia pomonella) in Kernobst zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung für ABC-V14 ist für den Zeitraum vom bis zum 29. August 2018 gültig.
Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL unter www.bvl.bund.de
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QS: Notfallzulassung für ABC V14 gegen Apfelwickler
Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) eine Notfallzulassung für ABC-V14 (Wirkstoff: Cydia pomonela Granuovirus Isolat V14) erteilt.
Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben mit nachgewiesenen Resistenzproblemen bei anderen CpGV-Isolaten zur Bekämpfung des Apfelwicklers (Cydia pomonella) in Kernobst zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung für ABC-V14 ist für den Zeitraum vom bis zum 29. August 2018 gültig.
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Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) eine Notfallzulassung für ABC-V14 (Wirkstoff: Cydia pomonela Granuovirus Isolat V14) erteilt.
Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben mit nachgewiesenen Resistenzproblemen bei anderen CpGV-Isolaten zur Bekämpfung des Apfelwicklers (Cydia pomonella) in Kernobst zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung für ABC-V14 ist für den Zeitraum vom bis zum 29. August 2018 gültig.
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