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Plantipp: Gericht erteilt Produktionsverbot
Aufgrund eines im März 2020 von Plantipp BV eingeleiteten Eilverfahrens gegen die Gärtnerei Vanin Vivai Società Agricola ss wurde am 12. Juli 2021 vom Gericht in Venedig eine wichtige einstweilige Unterlassungsverfügung erteilt.
Das Gerichtsverfahren wurde aufgenommen, nachdem auf dem italienischen Markt Jungpflanzen gefunden worden waren, die womöglich gegen Europäischen Sortenschutzrechte verstießen. Es ging um die Sorten:
● Euonymus japonicus 'White Spire', gezüchtet von Green Beheer BV und geschützt durch Sortenschutzanmeldung in der EU unter der Nummer 49713, datiert vom 18.6.2018;
● Photinia x fraseri 'BR2011', gezüchtet von Bart Van Roessel und geschützt durch Sortenschutzanmeldung in der EU unter der Nummer 4968, datiert vom 18.6.2018, vermarktet unter dem Handelsnamen Chico.
Auf Ersuchen des Unternehmens Plantipp BV, das die Züchter bezüglich der genannten Sorten in Europa sortenrechtlich repräsentiert, bewertete das Gericht die juristische Bearbeitung als dringlich und erlaubte ex parte (d.h. ohne vorherige Anhörung oder Einbestellung des Angeklagten) die Sicherung weiterer Beweise.
Diese Beweissicherung wurde im April 2020 in den Gärtnereien von Vanin Vivai Società Agricola ss. durchgeführt und führte zum Fund mehrerer tausend Exemplare, die die Sortenrechte der vorgenannten geschützten Sorten hätten verletzt haben können. Nach weiteren technischen Gutachten erachtete das Gericht die Sortenrechtsverletzung bei zwei von vier Sorten für wahrscheinlich und entschied daher nun wie folgt. Das Gericht
● bestätigt die ex parte bewilligte Verfügung vom 18.3.2020;
● untersagt dem Angeklagten Vanin Vivai Società Agricola ss das Produzieren, Vermehren, Vermarkten oder Bewerben der Sorten Euonymus japonicus und Photinia x fraseri mit den im Expertenbericht beschriebenen Charakteristika;
● setzt die Strafe auf 20.00 Euro für jede Pflanze mit den beschriebenen Charakteristika fest, die nach dem Bekanntwerden der Verfügung vom Angeklagten produziert, vermehrt, vermarktet oder beworben wurde;
● ordnet die Beschlagnahmung der Pflanzensorten Euonymus japonicus and Photinia x fraseri mit den im Gutachterbericht beschriebenen Charakteristika bei Vanin Vivai Società Agricola ss an;
● weist den Angeklagten Vanin Vivai Società Agricola ss an, die Verfahrenskosten des Klägers Plantipp BV zu zahlen, geschätzt auf 3.500 Euro für Anwaltskosten und 272,50 Euro für sonstige gerichtliche Ausgaben;
● bestimmt, dass die im Laufe des Verfahrens an den gerichtlichen Gutachter sowie dessen Assistent gezahlte Summe von beiden Parteien, Kläger wie Angeklagtem, zu gleichen Teilen hälftig zu erstatten ist.
Reinier van Rijssen, Gründer und Geschäftsführer von Plantipp, erklärte, er sei zufrieden mit dem Urteil und ergänzte: „Es ist Aufgabe von Plantipp BV, sich für die Arbeit von Züchtern einzusetzen. Hinter jeder Pflanze steht eine Geschichte, in der harte Arbeit und Menschen die Hauptrolle spielen. Es ist eine bedeutsame Feststellung für Plantipp BV, dass die Arbeit der Züchter und Lizenzinhaber in Italien respektiert und anerkannt wird. Sortenschutz gibt Pflanzen einen Wert und unterstützt die Entwicklung unserer schönen Branche.“ (Plantipp)
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