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Rentenbank: Statement zur Mitteilung der BaFin
Solche Prüfungen sind ein regelmäßiges Instrument der laufenden Bankenaufsicht. Im Rahmen der Prüfung wurden keine schwerwiegenden Mängel festgestellt.
Allerdings gelangten die Prüfer zu dem Urteil, dass insbesondere die Dokumentation der verwendeten Modelle zur Quantifizierung der Marktpreisrisiken, die Trennung der Zuständigkeiten zwischen Methodenentwicklung und Validierung sowie der Validierungsprozess und das Validierungskonzept hinsichtlich der Marktpreisrisiken und des Zinsänderungsrisikos Mängel aufweisen und den Mindestanforderungen an das Risikomanagement nicht vollständig entsprechen.
Vor diesem Hintergrund hat die BaFin im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process - SREP) die Kapitalanforderungen an die Gesamtkapitalquote der Rentenbank um 1,75%Punkte erhöht, so dass die aufsichtsrechtliche Mindestquote nun bei 19,25% liegt. Die Ist-Gesamtkapitalquote der Rentenbank beträgt per 06/2026 und per 07/2026 jeweils über 30% und besteht vollständig aus hartem Kernkapital.
Aufgrund der starken Kapitalbasis der Rentenbank ergeben sich aus den erhöhten Kapitalanforderungen keine Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und den Förderauftrag der Rentenbank. Dies gilt auch für das Wachstum und den weiteren Ausbau des Förderproduktportfolios der Bank.
Die Rentenbank misst der Abarbeitung der festgestellten Mängel höchste Priorität zu, arbeitet bereits seit der Prüfung im vergangenen Jahr an der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen und ist hierzu in einem engen und konstruktiven Austausch mit der Aufsicht. Ein mit der BaFin abgestimmter Maßnahmenplan liegt vor und wird konsequent umgesetzt. Wir planen, bis Ende 2027 alle Maßnahmen zur Beseitigung der Feststellungen umzusetzen.

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