Kabinett beschließt Änderung des Düngegesetzes

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) will ein stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung unserer Äcker und Felder auf den Weg bringen – insbesondere in mit Nitrat belasteten Gebieten.

Die Änderung des Düngegesetzes ist Teil einer mehrstufigen Neuordnung, mit der das BMLEH das Düngerecht zukunftsfest aufstellen will. Bild: GABOT.

Mit der Änderung des Düngegesetzes soll die Rechtsgrundlage für das dafür erforderliche Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung geschaffen werden. Das Kabinett hat heute dem vom Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, vorgelegten Entwurf zugestimmt.

Dazu sagt Bundesminister Rainer: „Nachdem wir das Bürokratiemonster Stoffstrombilanz abgeschafft haben, legen wir jetzt das Fundament für ein möglichst bürokratiearmes und praxistaugliches Monitoring. Wir beenden damit ein System, das viele Betriebe unnötig belastet hat. Künftig soll gelten: Wer sauber arbeitet, wird entlastet. Mit dem geplanten Monitoring schaffen wir die nötige Datenbasis, um endlich ein System zur Stärkung des Verursacherprinzips bei der Düngung in Deutschland zu etablieren. Betriebe, die besonders wasserschonend wirtschaften, sollen von unnötiger Schreibtischarbeit befreit werden.

Diejenigen, die das Grundwasser belasten, nehmen wir stärker in die Pflicht. Mit den vorgelegten Änderungen bringen wir ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag entscheidend voran und setzen ein starkes Signal Richtung Europa: Deutschland hält Wort!"

Die Änderung des Düngegesetzes ist Teil einer mehrstufigen Neuordnung, mit der das BMLEH das Düngerecht zukunftsfest aufstellen will. Das geplante bundesweite Monitoring soll Rückschlüsse über die Auswirkungen von Düngungsmaßnahmen auf die Belastung von Gewässern und eine Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung ermöglichen. Das hat Deutschland auch gegenüber der EU-Kommission zugesagt, um ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.

Hintergrund

Mit der nun vorgelegten Novelle werden neben der Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring auch Regelungen für die nationale Durchführung der EU-Düngeprodukteverordnung in das Düngegesetz aufgenommen. Die Änderung schafft zudem die rechtliche Grundlage für ein Qualitätssicherungssystem für ein künftig erforderliches Phosphor-Recycling aus Klärschlamm. Der Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft ist wichtig, um die Bodenfruchtbarkeit, die Bereitstellung von Nährstoffen für die Pflanzen und damit die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln in Deutschland zu sichern. Gleichwohl sind die Gewässer in einigen Regionen Deutschlands weiterhin durch hohe Nitratgehalte belastet. Deshalb wird das Düngerecht künftig zielgenauer, einfacher und praxistauglicher ausgestaltet.

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