Sachsen-Anhalt: Neue Allgemeinverfügung

Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) hat eine neue Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) veröffentlicht.

Quarantänezone Magdeburg-Rothensee leicht erweitert. Bild: LLG.

Anlass für die Neufassung sind Funde und Fallenfänge aus dem Jahr 2025 sowie eine geänderte europäische Rechtsgrundlage. Die bestehende Quarantänezone Magdeburg-Rothensee wurde aufgrund der Fallenfänge und Funde im Jahr 2025 im Bereich des Biederitzer Buschs in Richtung Südosten geringfügig erweitert. Die Fläche vergrößert sich von bislang 50,48 auf nunmehr 52,72 Quadratkilometer. Betroffen sind zusätzliche Gebiete im Süden der Ortschaft Biederitz. „Dort gelten nun ebenfalls die von uns angeordneten, für die Tilgung des Schädlings erforderlichen Maßnahmen und Anzeigepflichten“, erklärt Christian Wolff, zuständiger Dezernatsleiter der LLG.

Eine Übersicht der aktuellen Quarantänezone ist auf der Website der LLG unter dem Themenbereich Pflanzenschutz verfügbar.

Neue Rechtsgrundlage – angepasste Liste der spezifizierten Wirtspflanzen

Die Allgemeinverfügung basiert auf der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1952, die den bisherigen Durchführungsbeschluss (EU) 2015/893 ersetzt. Mit der neuen Regelung wurde auch die Liste der spezifizierten Wirtspflanzen überarbeitet und deutlich reduziert: Statt bislang 15 gelten nun sieben Baumgattungen als relevant – Ahorn, Rosskastanie, Birke, Esche, Pappel, Weide und Ulme.

Umfassende Anzeigepflichten

Um die weitere Ausbreitung des ALB zu verhindern, gelten innerhalb der Quarantänezone strenge Vorschriften für den Umgang mit diesen Wirtspflanzen.

Anzeigepflichtig sind:

  • Fäll- und Schnittmaßnahmen,
  • der Transport,
  • die Entsorgung,
  • die Lagerung und
  • die Pflanzung spezifizierter Wirtspflanzen.

Die Anzeigepflicht gilt ebenso für entsprechendes Material wie Holz, Pflanzenteile und Gehölzschnitt. Alle Maßnahmen sind der LLG mindestens 14 Tage im Voraus anzuzeigen, damit die Pflanzengesundheitsinspektoren der LLG entsprechende Kontrollen vor Ort rechtzeitig durchführen können. Dadurch soll verhindert werden, dass befallenes Material unbemerkt die Quarantänezone verlässt und darüber hinaus verbreitet wird.

„Wir befinden uns bei der Tilgung des Schädlings auf einem guten Weg, denn wir verzeichnen in den letzten Jahren nur noch sehr wenige Funde. Das ist ein gutes Zeichen“, betont Wolff. Entscheidend sei, dass man gerade jetzt nicht nachlasse und dass weiterhin alle Maßnahmen konsequent beachtet und umgesetzt werden.

Unterstützung der Bevölkerung gefragt

Die Umsetzung der Anordnungen und Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers dienen langfristig dem Schutz der heimischen Baum- und Waldbestände. Die LLG ruft daher die Bevölkerung dazu auf, verdächtige Bäume oder Käfersichtungen zu melden. Jeder Hinweis wird durch das Fachpersonal der LLG überprüft.

Und noch ein Hinweis: In der neuen Allgemeinverfügung wird jetzt auch der Grünschnittsammelplatz Biederitz benannt. Er wurde als zweiter Sammelplatz für Kleinmengen eingerichtet, die ostelbisch anfallen.

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