ZVG: Mautbefreiung: Blockadehaltung nicht hinnehmbar

Die anhaltende Verweigerung des Bundesverkehrsministeriums, die gewerblichen Betriebe des Gartenbaus bei der Mautbefreiung nicht zu berücksichtigen, ist für den Zentralverband Gartenbau (ZVG) nicht hinnehmbar. Er appelliert an die Fachpolitiker im Bundestag, Nachbesserungen einzufordern.

Schild Toll-Collect (Maut für LKW ab 7,5 Tonnen). Foto: Joerg Koch.

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„Eine Vielzahl von gärtnerischen Betrieben erbringt handwerksähnliche Dienstleistungen und werden bisher nicht von der Ausnahmeregelung erfasst“, erläutert ZVG-Präsident Jürgen Mertz die Problematik. Das führe dazu, dass die unterschiedlichen gärtnerischen Betriebe im Wettbewerb benachteiligt werden, sei es gegenüber öffentlichen Auftraggebern oder gegenüber Endverbrauchern, weil sie mit Kosten belastet werden, die vergleichbare Branchen nicht haben.

Als Beispiel führt Mertz die Friedhofsgärtnereien an. Dies führt nach der aktuellen Verwaltungsmeinung zu dem Ergebnis, dass der Bestatter zwar Grabgestecke und Kränze mautfrei zum Friedhof befördern dürfte, der Friedhofsgärtner aber weder die von ihm handwerklich hergestellten Kränze und Gestecke noch sein Material, das er zur Grabpflege oder Grabbepflanzung benötigt, mautfrei befördern darf.

Das Bundesverkehrsministerium habe sich bislang weder gesprächsbereit noch einsichtig gezeigt, so der ZVG-Präsident. Er bezweifelt, dass die nun vorgelegte Ausgestaltung der Intention der Gesetzgeber entspricht, gerade die kleinen und mittleren Betriebe, die vor Ort handwerksähnliche Leistungen erbringen, von zusätzlichen Kosten zu entlasten. (ZVG)

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