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ZVG: Begrüßt Rettungspaket der Bundesregierung
Vor allem die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, zur Arbeitszeitflexibilisierung und die Erweiterung der 70-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte greift wichtige Forderungen der Branche auf, heißt es beim ZVG. Jetzt kommt es darauf an, schnelle Liquiditätshilfen für die Unternehmen zu schaffen.
„Unsere Betriebe – unabhängig ob gewerblich oder landwirtschaftlich – brauchen dringend Unterstützung mit nicht rückzahlbaren Fördermitteln“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Derzeit müssen Pflanzen im gesamten Gartenbau im großen Stil vernichtet werden. Ob es sich lohnt, Folgesätze noch zu topfen und zu kultivieren, kann niemand einschätzen.
Der Obst- und Gemüsebau blickt ungewiss in die diesjährige Saison. Wichtige anstehende Arbeiten können jetzt nicht durchgeführt werden. Für die Betriebe besteht derzeit große Unsicherheit bei der Beschaffung von Arbeitskräften. Für den Zierpflanzenbau droht das Frühjahrsgeschäft komplett wegzubrechen. Etwa 47% der Gesamtmenge an Blumen und Pflanzen werden in normalen Jahren von März bis Mai vermarktet, bei Beet- und Balkonpflanzen sind es sogar 64%. Die Folgeeffekte der aktuellen Situation sind derzeit noch nicht absehbar.
Liquiditäts- oder Überbrückungskredite können kurzfristige Hilfen sein, unterstreicht Mertz, müssen aber, ob verzinst oder unverzinst, zurückgezahlt werden. Ein erhöhter Kapitaldienst werde für viele Unternehmen des Gartenbaus nur schwer zu leisten sein. Daher seien direkte Zuschüsse und unbürokratische Hilfen von unschätzbarem Wert.
Der ZVG sieht sich in seinen Forderungen auch durch Äußerungen des früheren Wirtschaftsweisen Prof. Peter Bofinger bestätigt. Dieser hatte am Wochenende gegenüber dem Deutschlandfunk direkte Zuschüsse zur Stabilisierung der Ertragslage der Unternehmen gefordert. Außerdem sprach er sich für ein solidarisches Vorgehen der Banken und Sparkassen aus.
Hintergrund:
Das Bundesarbeitsministerium wird eine Auslegungshilfe vorlegen, wonach Arbeitnehmerüberlassung in der Corona-Krise ohne Erlaubnis möglich ist. Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird übergangsweise bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Die Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständlern wird in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich angehoben und in der Alterssicherung der Landwirte vollständig aufgehoben.
Das Bundeskabinett hat heute weitreichende Hilfen für Unternehmen beschlossen, die durch die Corona-Krise betroffen sind. Unter anderem soll sichergestellt werden, dass Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland sind, länger hier arbeiten können. Saisonarbeitskräfte dürfen bis zum 31. Oktober 2020 eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben.
Die bisher im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen (10 Stunden Grenze/ 6-Tage-Woche) werden als nicht ausreichend angesehen, um auf außergewöhnliche Notfälle, insbesondere in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite, schnell, effektiv und bundeseinheitlich reagieren zu können. Das Bundesarbeitsministerium erhält daher eine Verordnungsermächtigung, um angemessene arbeitszeitrechtliche Regelungen zu erlassen.
Landwirten, die aufgrund der Corona-Krise Schwierigkeiten haben, ihre Pacht zu bedienen, darf bis zum 30. Juni 2020 nicht einseitig gekündigt werden. Land- und Ernährungswirtschaft werden als systemrelevante Infrastruktur anerkannt.
Kleine Firmen und Solo-Selbständige sollen über drei Monate direkte Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro bekommen. Dafür ist ein weiteres Hilfspaket von bis zu 50 Mrd. Euro vorgesehen. (ZVG)
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