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DBV: Begrüßt Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
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„Dieses Gesetzespaket enthält Erleichterungen und Impulse, die wichtig sind und auch den Landwirten helfen. Wir begrüßen, dass die Vorschläge des Berufsstandes berücksichtigt worden sind.
Dazu zählen vor allem die degressive Abschreibung von 25%, der auf 2021 erweiterte Verlustrücktrag und die verlängerten (Re)-Investitionsfristen beim Investitionsabzugsbetrag und der § 6b-Rücklage. Die Umsatzsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020 soll insgesamt die Verbrauchernachfrage ankurbeln, bedeutet aber zugleich bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe,“ so Krüsken. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz soll in dieser Woche im Eilverfahren von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, damit es zum 1. Juli 2020 in Kraft treten kann. (DBV)
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