WLV: Stellungnahme zur Neuausweisung nitratbelasteter Gebiete

Beringmeier: „Überarbeitung der Nitrat-Kulisse sachgerecht bis Ende Februar abschließen!"

Die Ausweisung sowohl der nitratbelasteten als auch der durch Phosphat eutrophierten Gebiete ist bundesweit einheitlich geregelt. Bild: GABOT.

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Das NRW-Landwirtschaftsministerium hat unlängst die lang erwarteten aktuellen Karten zu den nitratbelasteten Gebieten in NRW veröffentlicht. Nach derzeitigem Zwischenstand fallen ca. 340.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche in die nitratbelastete Kulisse, in der im kommenden Jahr schärfere Anforderungen an die Düngung gestellt werden. Zudem weist das Land erstmalig auch eine durch Phosphat eutrophierte Kulisse aus. Für die Bewirtschafter dieser Gebiete sieht die Landesdüngeverordnung verschärfte Auflagen vor, u. a. die verpflichtende Analyse für Wirtschaftsdünger und die Teilnahme an einer Düngeschulung alle drei Jahre.

„Die neue Düngeverordnung mit ihren weitreichenden Anforderungen in den nitratbelasteten Gebieten sorgt für großen Unmut und Unsicherheit bei den betroffenen Landwirten. Die jetzt veröffentlichten NRW-Karten bringen erste Klarheit, welche Flächen als belastet angesehen werden. Diese dürfen aber nur ein Zwischenschritt sein. Die Landesregierung ist gefordert, die noch fehlende Abgrenzung von un- und belasteten Teilflächen in roten Grundwasserkörpern zügig und sachgerecht bis Ende Februar abzuschließen", sagte Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV), heute in einer ersten Reaktion auf die Veröffentlichung der Karten.

Die Ausweisung sowohl der nitratbelasteten als auch der durch Phosphat eutrophierten Gebiete ist bundesweit einheitlich geregelt. Das Verfahren für Nitrat berücksichtigt u.a. die Nitratkonzentrationen von Grundwassermessstellen sowie Standorteigenschaften, insbesondere die Fähigkeit von Böden zum Abbau des Stoffes. Bei Phosphat sind dagegen die Konzentrationen in Oberflächengewässern und biologische Qualitätskomponenten maßgeblich. Zudem wird in diesem Ausweisungsverfahren modellbasiert ermittelt, ob die Landwirtschaft mehr als 20% der Phosphateinträge verantwortet.

„Die Bauernfamilien in Westfalen-Lippe bekennen sich klar zum Gewässerschutz. Wir fordern aber eine sachgerechte und vor allem nachvollziehbare Ausweisung belasteter Teilgebiete. Dazu gehören in erster Linie valide Messstellen, die den landwirtschaftlichen Einfluss auf die Nitratkonzentration eindeutig belegen, und eine zielgenaue Abgrenzung der Kulissen um die belasteten Messstellen", so Beringmeier. „Wichtig für die Akzeptanz der Neuregelungen ist auch die Beachtung des Verursacherprinzips. Betrieben, die besonders gewässerschonend wirtschaften, muss die Möglichkeit eröffnet werden, einzelbetriebliche Nährstoffbilanzen einzureichen."

Angesichts des Umfangs der nitratbelasteten Kulisse und der dort künftig geltenden Einschränkungen geht der WLV davon aus, dass Betriebe gegen die Gebietsausweisung klagen wollen. Hier prüft der WLV, ob und wie er betroffene Betriebe bei Klageverfahren rechtlich unterstützen kann.

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