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VNWB: Vertrauen sichern - Greenwashing beenden
Mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie (EU-Richtlinie 2024/825) zur „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ verschärfen sich die Anforderungen an umweltbezogene Werbung deutlich. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, eigene Werbeaussagen kritisch zu überprüfen – ob auf Flyern, Etiketten, der Website oder in sozialen Medien.
EmpCo-Richtlinie: Worum geht es?
Die EmpCo-Richtlinie verfolgt das Ziel, Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen – sogenanntem Greenwashing – zu schützen. Davon ist auch die Vermarktung von Weihnachtsbäumen unmittelbar betroffen.
Aussagen zu Nachhaltigkeit, Regionalität oder Klimaschutz müssen künftig klar, nachvollziehbar und belegbar sein. Reine Schlagworte ohne konkrete Aussagekraft reichen nicht mehr aus.
Die neuen Vorgaben gelten verbindlich ab dem 27. September 2026.
Welche Aussagen werden kritisch gesehen?
Pauschale Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ dürfen künftig nur noch mit großer Vorsicht verwendet werden. Ohne konkrete Erläuterung können sie als irreführend eingestuft werden.
Folgende Begriffe sollten zukünftig nicht mehr ohne einen Beleg oder Nachweis genutzt werden:
- umweltfreundlich
- umweltschonend
- klimaneutral
- nachhaltig
- CO₂-neutral
- grün
- ökologisch
Ohne einen schlüssigen Kontext ist Vorsicht geboten bei der Verwendung dieser Aussagen:
- energieeffizient
- biologisch abbaubar
- ressourcenschonend
- natürlich
Entscheidend ist immer der konkrete Kontext – und die Möglichkeit, die jeweilige Aussage zu belegen.
Was bleibt weiterhin erlaubt?
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Zulässig sind weiterhin konkrete und überprüfbare Aussagen. Wichtig ist, dass der tatsächliche Umweltvorteil klar beschrieben wird. Statt allgemein mit „nachhaltiger Weihnachtsbaum“ zu werben, sollten Betriebe präzise formulieren, was tatsächlich zutrifft und belegbar ist: Fakten zur regionalen Herkunft, zu kurzen Transportwegen oder zu konkreten Produktionsstandards.
Beispiele für rechtssichere Aussagen:
- „In Nordrhein-Westfalen erzeugt“
- „Aus regionalem Anbau mit Transportwegen unter 50 km“
- „Produziert nach Standard XYZ“
- „Anbau ohne Einsatz von …“ (nur sofern nachweisbar und nicht gesetzlich vorgeschrieben)
- „Für jeden geernteten Baum wird ein junger Baum nachgepflanzt“ (nur, wenn nachweisbar)
Nicht das Schlagwort, sondern der belegbare Sachverhalt sollte im Mittelpunkt stehen. Gerade Weihnachtsbaumerzeuger und –vermakter haben die Möglichkeit, allgemeine Umweltbegriffe durch konkrete Eigenschafts-, Herkunfts- und Qualitätsaussagen zu ersetzen, ohne rechtlich riskante Pauschal-Claims zu verwenden.
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Unternehmen dürfen auch in Zukunft ein „hausgemachtes“ Siegel nutzen, sofern es strenge Anforderungen an Transparenz, Unabhängigkeit und Nachweisbarkeit erfüllt. Das Siegel darf nicht in Eigenregie zertifiziert sein, „Self-Assessment“ ist wettbewerbswidrig. Es muss auf einem Zertifizierungssystem beruhen, das von einer unabhängigen dritten Stelle durchgeführt wird.
Beispiel: Das vom VNWB herausgegebene Naturbaumsiegel erfüllt alle aktuellen Anforderungen.
Gibt es einen Bestandsschutz oder eine Übergangsfrist?
Nein. Die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie im Wettbewerbsrecht kennt keinen Bestandsschutz und keine Schonfrist.
Das bedeutet konkret:
- Alle Inhalte, die nach dem 27.09.2026 sichtbar sind – ob gedruckt oder digital –, müssen den neuen Vorgaben entsprechen.
- Auch ältere Inhalte (z. B. Webseiten, Social-Media-Beiträge oder Pressemitteilungen) sind anzupassen oder zu entfernen.
- Ein Hinweis auf das ursprüngliche Veröffentlichungsdatum reicht nicht aus.
Praxisbeispiel: Ein Social-Media-Beitrag aus dem Jahr 2025 enthält unbelegte Umweltbegriffe. Dieser muss überarbeitet oder gelöscht werden – auch wenn er vor Inkrafttreten erstellt wurde.
Was sollten Erzeuger und Vermarkter jetzt tun?
Es empfiehlt sich, sämtliche Kommunikationsmittel auf Werbeaussagen systematisch zu prüfen: Hofschilder, Banner, Etiketten, Flyer, Websites und Social-Media-Kanäle.
Hilfreich sind dabei vier Leitfragen:
- Worum geht es konkret?
z. B. Regionalität, Anbauweise oder Umweltaspekt
- Was ist belegbar?
Nur nachweisbare Aussagen verwenden
- Wie lässt sich das klar formulieren?
Fakten statt Schlagworte
- Was sollte vermieden werden?
Pauschale Umweltbegriffe und Klimaneutralitäts-Claims
Kurz zusammengefasst
Die neue Richtlinie verbietet nicht, über gute Produktionsstandards zu sprechen – sie verlangt jedoch mehr Präzision.
Für Erzeuger und Vermarkter bedeutet das: Weniger allgemeine „grüne“ Werbesprache, mehr konkrete und durch Quellen belegbare Aussagen.
„Die EmpCo-Richtlinie ist eine weitere EU-Vorgabe, die wir im Alltag berücksichtigen müssen. Gleichzeitig kann sie auch zu mehr Transparenz und fairem Wettbewerb beitragen – und den Fokus der Verbraucher stärker auf den Naturbaum lenken“, so Helmut Stoll, 1. Vorsitzender des Verbands natürlicher Weihnachtsbaum e. V.

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