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ver.di: Tarifeinigung sichert Tengelmann-Beschäftigte ab
Nach intensiven Verhandlungen konnte die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Beschäfttigung der Tengelmann-Mitarbeiter in Bayern, NRW und in Rheinland-Pfalz-Saar sichern.
Am 04.08.2016 gelang in der 13. Tarifverhandlung zur Überleitung von Tengelmann zu Edeka ein Tarifergebnis für die Beschäftigten in Bayern. Die ausgehandelten Tarifverträge gelten für die Übernahme auf Grund der Ministererlaubnis. Sie sichern die Beschäftigten für mehr als fünf Jahre vor betriebsbedingten Änderungs- und Beendigungskündigungen, sie sichern die Filialstandorte, die Logistik und die Verwaltung. Die Tarifverträge schließen eine Ausgliederung an selbstständige Kaufleute aus und sichern den Schutz für die Beschäftigten durch die Betriebsräte ab. Der existenzsichernde Schutz durch die Tarifverträge des bayerischen Einzelhandels wird genauso sicher gestellt, als auch die Verhinderung einer Zerschlagung der Strukturen.
ver.di hat am 05.08.16, im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf von Kaiser’s-Tengelmann an Edeka, ein Tarifergebnis für die Beschäftigten in NRW erzielen können. Die ausgehandelten Tarifverträge gelten für die Übernahme auf Grund der Ministererlaubnis. Sie sichern die Beschäftigten für mehr als fünf Jahre vor betriebsbedingten Änderungs- und Beendigungskündigen, sie sichern Standorte, die Logistik und die Verwaltung. Der existenzsichernde Schutz durch die Tarifverträge des nordrhein-westfälischen Einzelhandels wird genauso sichergestellt wie der Erhalt der Mitbestimmungsstrukturen.
Für die rund 70 Beschäftigten am Logistikstandort von Kaiser's Tengelmann in Nieder-Olm hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) am 8. August mit der Edeka Zentrale ein Tarifergebnis zur Beschäftigungssicherung erzielt. Der ausgehandelte Tarifvertrag steht unter dem Vorbehalt, dass die Ministererlaubnis zum Verkauf von Kaiser's Tengelmann an Edeka in Kraft tritt.
Der Tarifvertrag sichert die Arbeitsverhältnisse für die befristet und unbefristet Beschäftigten in Nieder-Olm für fünf Jahre ab (Ausschluss von betriebsbedingten Änderungs- und Beendigungskündigungen) und garantiert die Tarifbindung nach dem Einzelhandel. Auch die Mitbestimmungsstrukturen bleiben erhalten. Sollen im Zeitraum von fünf Jahren ab Stichtag der möglichen Übernahme Veränderungen in der Struktur der Betriebsstätte erfolgen, geht dies nur nach Zustimmung der Tarifvertragsparteien. (ver.di)

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