ver.di: "Sonntagsfrieden" darf nicht umgangen werden

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Hamburg weigert sich von zwei zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen im Advent als Ausgleich für die Umsatzausfälle während des G 20 Gipfels.

Bild: ver.di.

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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Hamburg stellt sich entschieden gegen die vom Handelsverband Nord und dem Citymanagement erhobene Forderung von zwei zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen im Advent als Ausgleich für die Umsatzausfälle während des G 20 Gipfels.

„Gerade haben wir uns in Hamburg zusammen mit dem Einzelhandel auf eine Weiterführung des Sonntagsfriedens geeinigt. Es kann nicht sein, dass Arbeitgeberverbände ihn auf diese Weise wieder aushebeln wollen“, so ver.di-Landesbezirksleiter Berthold Bose.

Heike Lattekamp, Leiterin ver.di Handel: „Schon jetzt sind die Beschäftigten im Handel hohen Belastungen ausgesetzt. Wir werden nicht zulassen, dass sie jetzt noch mehr unter Druck geraten, damit Arbeitgeber ihre Umsatzeinbußen ausgleichen können.“

Lattekamp weist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hin. Danach dürfen Geschäfte nur dann sonntags geöffnet werden, wenn das im Rahmen eines größeren Veranstaltungsangebotes passiert. „Bloß ökonomische Gründe für eine Sonntagsöffnung reichen nicht“, so Lattekamp.

Für Rückfragen an: Heike Lattekamp, ver.di Hamburg, 0160/97877580 (Quelle: ver.di)

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