VDG: Bietet Unterstützung bei KI

Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet die neue KI-Verordnung (KI-VO) Unternehmen dazu, dafür zu sorgen, dass sowohl Mitarbeitende als auch externe Partner, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichend Kompetenzen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz verfügen.

Verpflichtende Schulung zur KI-Kompetenz gemäß neuer KI-Verordnung - VDG bietet Unterstützung.

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Um dieser wichtigen Anforderung gerecht zu werden, bietet der Verband Deutscher Garten-Center (VDG) am 24. April eine gezielte Kompetenzschulung online an.

Ziel der Schulung: Sichere Handlungskompetenz

Die dreistündige Schulung des VDG ist keine technische Einführung, sondern ein praxisorientiertes Webinar, das die Anforderungen der KI-Verordnung gezielt adressiert. Die Teilnehmenden lernen, KI-Systeme strategisch einzusetzen, datenschutzkonform zu agieren und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Schulungsinhalte

  • Grundlagen zu KI-Konzepten und deren Relevanz für unternehmerische Entscheidungen
  • Bewusstsein für die Potenziale und Grenzen von KI-Systemen
  • Erkennen und Bewerten verlässlicher KI-Ergebnisse
  • Praktische Ansätze zur Implementierung von KI-Kompetenzen im Betrieb
  • Sicherer Umgang mit sensiblen Daten
  • Maßnahmen zur Förderung von KI-Kompetenz in Organisationen

Ein starkes Zeichen für die Zukunft

Am Ende der kostenpflichtigen Schulung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, das den Anforderungen des Artikels 4 der KI-VO entspricht und als Nachweis der erworbenen Kompetenzen dient. Dies bietet Unternehmen nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch einen deutlichen Wettbewerbsvorteil.

Der VDG freut sich, Matthias W. Kroll (Rechtsanwalt, LL.M., zertifizierter Datenschutzbeauftragter, TÜV) als Referenten gewonnen zu haben. Er wird die Teilnehmenden mit seinem umfassenden Fachwissen durch die Veranstaltung führen und individuelle Fragen beantworten.

Interessierte Unternehmen können sich mit dem Verband unter verband@garten-center.de in Verbindung setzen. Auch Garten-Center und Gärtnereien, die nicht Mitglied im Verband sind, können an der Veranstaltung teilnehmen.

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