Urteil: Verkaufsstopp für giftiges Pestizid aufgehoben

Das Pestizid Elipris darf wieder verkauft werden. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat einem Eilantrag des Herstellers Corteva Agriscience Germany stattgegeben und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig aufgehoben, das zuvor auf Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Vollziehung dieser Zulassung ausgesetzt hatte.

Deutsche Umwelthilfe fordert die höchstrichterliche Klärung nationaler Prüfungskompetenzen. Bild: GABOT.

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Auch wenn das OVG die Rechtsauffassung der DUH in wesentlichen Teilen bestätigt, gibt es der Beschwerde im Ergebnis statt. Die Begründung des Gerichts: Weil das Pestizid in Tschechien zugelassen wurde, müsse die Zulassung auch für Deutschland gelten. Deutsche Behörden seien, so das Gericht, im vorliegenden Fall an die tschechische Zulassungsentscheidung gebunden und daher nicht dazu berechtigt, die Zulassung aufgrund von Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu verweigern.

Die DUH widerspricht dieser Auffassung entschieden. Sie verweist auf die europarechtlich vorgesehenen nationalen Prüfungskompetenzen. Die DUH stützt ihre Kritik an der Zulassung auf Risiken für Gesundheit und Umwelt. Der in Elipris enthaltene Wirkstoff Flufenacet hat eine laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit hormonell-schädliche Wirkung und bildet zudem das PFAS-Abbauprodukt Trifluoressigsäure (TFA), das in hohem Maße das Grundwasser verschmutzt. Nach Auffassung der DUH stehen diese Risiken der Zulassung entgegen. Die DUH kritisiert die Entscheidung des OVG. Sie verweist auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und kündigt an, weiterhin auf eine Klärung der zugrunde liegenden Rechtsfrage vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem EuGH zu drängen.

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Die Zulassungsentscheidung eines anderen Mitgliedstaates darf nicht über aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse gestellt werden. Der Europäische Gerichtshof hat 2024 aus unserer Sicht eindeutig entschieden, dass nationale Behörden eigene Bewertungen der zuverlässigsten wissenschaftlichen Daten vornehmen müssen – und nicht dazu gezwungen sind, blind der Einschätzung eines anderen EU-Staates zu folgen. Dass das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hier zu einem anderen Ergebnis kommt, halten wir für falsch. Wir werden uns im Hauptsacheverfahren und in anderen anhängigen Verfahren für eine Klärung dieser wichtigen Rechtsfrage vor den höchstinstanzlichen Gerichten einsetzen."

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