The Greenery: Grünes Licht für Beteiligung an Hessing

The Greenery darf sich ohne Zustimmung der niederländischen Kartellbehörden an Hessing BV beteiligen.

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The Greenery darf sich ohne Zustimmung der niederländischen Kartellbehörden an Hessing BV beteiligen. Nach Angaben der NMa ändert sich durch die Beteiligung von The Greenery am Frischgemüseverarbeiter Hessing die Konkurrenzsitation auf dem Gemüsemarkt nicht signifikant. The Greenery hält 45% der Anteile an Hessing. (hr)

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