STEWARD: Genehmigt gemäß § 18a

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Für das Insektizid STEWARD (zugelassen in Weinbau, Kernobst und Gemüse) wurde eine Genehmigung gemäß § 18a erteilt. Die Genehmigung wurde für die Anwendung gegen Frostspanner in Steinobst bis Ballonstadium erteilt. Sie umfasst eine Behandlung mit einer Aufwandmenge von 85 g/ha und je Meter Kronenhöhe nach Auftreten der ersten Larven (Wasseraufwandmenge: 500 l/ha).

 

STEWARD wird bereits seit 2003 in Kernobst gegen Frostspanner und andere Freifressende Schmetterlingsraupen eingesetzt. Im Rahmen von Lückenindikationsversuchen wurden in 2004 sehr gute Bekämpfungserfolge gegen Frostspanner in verschiedenen Steinobstkulturen erzielt. (DUPONT)

 

Weitere Informationen zur Anwendung können bei der kostenlosen Fachberatung von DuPont unter Tel.: 0800/7006060 angefordert werden. Informationen zu STEWARD sind auch im Internet abrufbar unter

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