Sortenschutz bei Zierpflanzen

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Im vergangenen Jahr wurden 750 Sorten geprüft, deutlich mehr, als in den Jahren zuvor.Das Bundessortenamt hat im Jahr 2004 fast 750 neue Zierpflanzensorten aus Gattungen mit 60 verschiedenen Arten im Rahmen der Sortenschutzprüfung angebaut und auf Unterscheidbarkeit und Homogenität geprüft.

 

Rund 80% dieser Prüfungen wurden im Auftrag des Gemeinschaftlichen Sortenamtes durchgeführt, 10% im Auftrag der Niederlande, der Schweiz oder Frankreichs. Etwa 10% der Anbauprüfungen basieren auf nationalen Sortenschutzanträgen.

 

Von 1999 bis 2003 wurden im Durchschnitt jährlich 500 neue Zierpflanzensorten der Prüfung unterzogen. Die Zunahme auf 750 Sorten im Jahr 2004 bedeutet eine deutliche Steigerung als Ergebnis des europaweiten Züchtungsfortschritts. Im Vergleich zum Durchschnitt der letzten 5 Jahre hat die Zahl der Anmeldungen zum Sortenschutz bei Calluna, Bidens Calibrachoa, Erica gracilis, Gartenbambus, Hänge-Löwenmäulchen, Lobelien, Osteospermum und Rose stark zugenommen.

 

Der schon seit einigen Jahren bestehende Trend, Sorten aus bisher weniger bedeutenden Arten zum Schutz anzumelden, hält weiter an. So wurden Sorten von Russelia-Hybride, Convolvulus, Crossandra, Euphorbia lactea und von Ziergehölz-, Stauden- und Baumarten in 2004 zum ersten Mal geprüft.

 

Voraussetzung für die Erteilung des Sortenschutzes ist, dass die Sorte neu, von allen allgemein bekannten Sorten unterscheidbar, homogen und beständig ist und eine eintragbare Sortenbezeichnung hat. Ist eine Sorte geschützt, hat allein der Sortenschutzinhaber das Recht, die Sorte zu vermehren, zu erzeugen, zu vertreiben, sowie ein- und auszuführen. Andererseits kann die geschützte Sorte zur Züchtung neuer Sorten genutzt werden. Sortenschutz kann für alle Pflanzenarten national beim Bundessortenamt oder für die EU beim Gemeinschaftlichen Sortenamt beantragt werden.

 

Informationen zum Sortenschutz unter:

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