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Schmidt: "Unterstützung für Wertschöpfung im ländlichen Raum"
Der Freistaat Sachsen unterstützt Verarbeiter und Vermarkter von Öko- und anderen Qualitätslebensmitteln künftig noch stärker. Kleine und mittlere Unternehmen, welche ausschließlich Qualitätsprodukte verarbeiten oder vermarkten, können für entsprechende Investitionen 40% Zuschuss erhalten, bisher waren es nur 30%. Dazu wurde die Richtlinie zur Förderung der Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Richtlinie Marktstrukturverbesserung – RL MSV/2015) geändert. Außerdem wird die Förderung für die Gründung und für die Arbeit anerkannter Erzeugerzusammenschlüsse, die ausschließlich Qualitätsprodukte erfassen, verarbeiten und vermarkten, um 15 Prozentpunkte erhöht. Sie liegt künftig im ersten und im zweiten Jahr bei 75, im dritten bei 65, im vierten bei 55 und im fünften Jahr bei 35%.
„Mit der künftig höheren Förderung unterstützen wir die Herstellung von Qualitätsprodukten, insbesondere von ökologischen Erzeugnissen noch stärker. Dies trägt auch zu einer noch höheren Wertschöpfung im Landwirtschaftssektor bei, und damit zur Beschäftigung im ländlichen Raum“, sagte Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt.
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