Risikoausgleichsrücklage: Berufsverbände begrüßen politische Entscheidung

Sie war längst überfällig und die Notwendigkeit im Zuge des verheerenden Schadens im Gartenbau Baden-Württemberg durch das große Hagelunwetter am 28. Juli dieses Jahres mehr als augenscheinlich: Die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage.

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Sie war längst überfällig und die Notwendigkeit im Zuge des verheerenden Schadens im Gartenbau Baden-Württemberg durch das große Hagelunwetter am 28. Juli dieses Jahres mehr als augenscheinlich: Die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage.

Bereits am 30. Juli 2013 war genau dies die Forderung von Hartmut Weimann, Präsident des Württembergischen Gärtnereiverbandes e.V. (WGV), die er anlässlich seines Besuchs im hagelgeschädigten Gärtnereibetrieb Hespeler in Wannweil, an Alexander Bonde, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz adressierte: "Bedingt durch den Klimawandel und damit einhergehender Wetterextreme, müssen die Gärtner in Deutschland eine erhöhte Risikobereitschaft hinnehmen. Eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage zur Abmilderung von Unwetterfolgen ist eine der Lösungen, wie man diese Risikobereitschaft abfedern kann. Eine weitere Stütze seitens des Landes und der Europäischen Union wäre eine finanzielle Förderung von Versicherungsbeiträgen in Abhängigkeit des jeweiligen Prämiensatzes", so Weimann.

Die Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Berufsverbände in Baden-Württemberg (Württembergischer Gärtnereiverband e.V. und Verband Badischer Gartenbaubetriebe e.V.) begrüßen daher die Entscheidung der Politik zur dringend notwendigen Schaffung einer Risikoausgleichsrücklage.

Hartmut Weimann, Präsident des Württembergischen Gärtnereiverbandes e.V. spricht von einer bedeutenden Errungenschaft für den Gartenbau: "Der Gartenbau steht angesichts demografischer Veränderungen und damit einhergehender vielfältiger Veränderungen vor Herkulesaufgaben. Eine Einführung der Risikoausgleichsrücklage würde auch für junge Gärtner eine wichtige Entscheidungshilfe sein, sich unternehmerisch in diese Berufsbranche einzubringen und hier ihre Zukunft zu planen."

Die Verhandlungspartner von CDU, CSU und SPD sind am 8. November in wichtigen Fragen zur Ausgestaltung der künftigen Agrarpolitik einen entscheidenden Schritt weitergekommen. Gemäß Meldung des Zentralverbandes Gartenbau e.V. (ZVG) stimmten alle Vertreter der Arbeitsgruppe Agrar/Umwelt zur Vorbereitung einer Regierungskoalition von Union und SPD in einer Sitzung dafür, für Betriebe des Gartenbaus und der Landwirtschaft eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage in der kommenden Legislaturperiode einzuführen. Damit könnten Betriebe steuerfreie Rücklagen bilden, um in Jahren mit großen Einbußen durch Witterungseinflüsse auf die Rücklagen zurückgreifen zu können.

Jürgen Mertz, Präsident des Zentralverbandes e.V. sieht sich in einer seiner Kernforderungen an die Politik bestätigt: "Starkfröste, Sturm, Starkregen, Hochwasser oder Hagel es ist zu beträchtlichen Produktions- bzw. Absatzverlusten im deutschen Gartenbau gekommen, die zu erheblichen finanziellen Belastungen einzelner Betriebe, insbesondere in der Liquiditätsausstattung, geführt haben. Diese Ereignisse sind dem unternehmerischen Einfluss entzogen und bedürfen wegen ihrer Unvorhersehbarkeit einer ausreichenden finanziellen unternehmerischen Vorsorge. Gleiches gilt für das Wirken von Quarantäneschädlingen, die nicht nur den Pflanzenbestand zerstören können, sondern deren Auftreten in und um einen baumschul- oder anderen Betrieb des Gartenbaus auch ein amtlich veranlasstes Handelsverbot mit sich bringt, die die Betriebe in eine unvorhersehbare Notlage bringen. Eine Risikoausgleichsrücklage für gartenbauliche Betriebe war daher längst überfällig."

Nach Informationen von www.agrarzeitung.de ergänzt die SPD die Einigung einer Risikoausgleichsrücklage mit dem Hinweis, dass es dabei nicht zur Vernichtung der Steuergrundlage kommen darf. Die Forderungen, die Konsens sind, werden am 13.11.2013 in der "großen Runde" der laufenden Koalitionsgespräche vorgestellt. Ende November wird sich dann zeigen, wie der endgültige Entwurf für einen möglichen Koalitionsvertrag aussehen wird. (WGV)

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