ZVG: Setzt weiter auf eigenes Modell zur Risikoausgleichsrücklage

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) sieht sich mit seinem Modell einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage nach der Studie des Thünen-institutes (TI) zur Risikovorsorge bestätigt.

Die Kritik an der Thünen-Studie verfängt nicht. Bild: ZVG.

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Das Modell einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage hatte die Gartenbau-Unternehmens-Beratungsgesellschaft mbH (GUB) im Auftrag des ZVG entwickelt. Dabei wird u.a. die Bildung eines Kontos bei einem Finanzinstitut vorausgesetzt.

„Diese Kritik der TI-Studie verfängt daher nicht“, erklärt ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Auch die Aussage, dass in diesem Modell Betriebe mit hohem außerlandwirtschaftlichen Einkommen profitieren würden, ist nicht nachvollziehbar, da mit der Risikoausgleichsrücklage anteilig nur Gewinne aus der Land- und Forstwirtschaft steuerfrei gestellt werden.

Es wird immer wichtiger, dass sich die Gartenbauunternehmen in Eigenverantwortung um Vorsorge bemühen, anstatt im Notfall nach Soforthilfen von staatlicher Seite rufen zu müssen, betont Fleischer. Die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage wäre ein wichtiger Baustein im Risikomanagement der Betriebe. Die GUB-Berechnungen zeigen den positiven Effekt einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage über die unterschiedlichen Sparten des Gartenbaus und Unternehmensgrößen hinweg.

Hintergrund

Im Thünen Working Paper 127 bewerten die Thünen-Wissenschaftler Dr. Frank Offermann und Bernhard Forstner unterschiedliche Vorschläge für eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage und äußern dabei eine Reihe an Kritikpunkten. So bewerten sie die Anreizwirkung für eine zusätzliche Rücklagenbildung als eher gering, insbesondere bei einkommensschwächeren Unternehmen. Gewinnen würden nach Einschätzung der Agrarökonomen an solch einer Regelung vor allem erfolgreiche Betriebe, die allerdings auch ohne Förderung über freie Finanzmittel verfügten, sowie Betriebe mit hohem nichtlandwirtschaftlichem Einkommen.

Die GUB-Berechnungen waren im Rahmen eines Berichterstattergesprächs im Bundestagsausschuss für Landwirtschaft und Ernährung am 14. Januar 2019 vorgetragen worden. (ZVG)

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