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Rentenbank: Senkt Zinsen für Förderkredite
Nach der Senkung der Zinssätze ihrer Förderkredite liegt nun sowohl innerhalb der besonders günstigen „Top-Konditionen“ als auch in den „Basis-Konditionen“ der Sollzinssatz in der günstigsten Preisklasse (A) über alle Laufzeiten mit bis zu 10jähriger Zinsbindung bei effektiv 1,00%.
Bei Darlehen zu „Top-Konditionen“ wird bei Laufzeiten von bis zu 10 Jahren einmalig ein Förderzuschuss in Höhe von 1,00% des Darlehensbetrages gewährt. Bei Laufzeiten über 10 Jahren ist der Förderzuschuss auf die 5jährige Zinsbindung beschränkt.
Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich unter anderem an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen im Bereich Fischerei oder erneuerbarer Energien und dienen der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln.
Die Programmkredite der deutschen Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z. B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. Bei allen Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor. (rentenbank)
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