Rentenbank: Neue Fördersparte "Forstwirtschaft"

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bündelt und erweitert ihre Aktivitäten zur Förderung der Forstwirtschaft in einer neuen Fördersparte.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Bild: Rentenbank.

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Insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels steht die Waldbewirtschaftung vor großen Herausforderungen. Zunehmende Wetterextreme führen zu immer größeren Schäden. „Mit unserer neuen Fördersparte ‚Forstwirtschaft‘ ergänzen wir die bestehenden Förderangebote von Bund und Ländern und unterstützen insbesondere Anstrengungen, den Wald standortangepasster und widerstandsfähiger zu machen“, so Horst Reinhardt, Sprecher des Vorstands der Rentenbank.

Die Förderdarlehen richten sich an Waldeigentümer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Waldgenossenschaften sowie Pächter von Waldflächen, unabhängig von der gewählten Rechtsform.

Bundeswaldministerin Julia Klöckner begrüßt das Engagement der Rentenbank: „Unsere Wälder haben durch die Stürme und die anhaltende Dürre des vergangenen Jahres sowie durch den Borkenkäferbefall massiv Schaden genommen. Die Waldbesitzer und Forstwirte nun bei der Aufgabe zu unterstützen, das Ökosystem Wald robuster zu machen gegenüber dem Klimawandel, ist wichtig und kommt uns allen zugute. Denn gesunde Wälder sind Klimaschützer, Erhalter von Biodiversität und Erholungsorte für die Bürgerinnen und Bürger. Bund und Länder haben bereits neue Fördermaßnahmen auf den Weg gebracht, die durch die neue Fördersparte verstärkt werden.“

Zu den besonders günstigen „Top-Konditionen“ werden beispielsweise Ausgaben für die Erstaufforstung, für den klima- und standortangepassten Waldumbau, für gemeinschaftlich genutzte Maschinen oder Holzlagerstätten sowie Ausgaben für die Lagerung und Wiederaufforstung bei Extremwetter- oder sonstigen Schadenereignissen finanziert.

Bei allen Programmkrediten der deutschen Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor. (Rentenbank)

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