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Pflanzenschutzmittel: Bericht zu Inlandsabsatz und Export
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Gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes sind Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, dem BVL die Mengen der Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden. Der Bericht für das Meldejahr 2017 ist soeben erschienen. Erstmals enthält der Bericht eine Zeitreihe des Wirkstoff-Absatzes in Deutschland seit 1977. (BVL)
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