Pflanzenschutz: Änderungen bei neonicotinoiden Wirkstoffen

Zum Schutz von Bienen hat die EU-Kommission mit einer Durchführungsverordnung die Verwendungszwecke der drei neonicotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in Pflanzenschutzmitteln eingeschränkt.

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Zum Schutz von Bienen hat die EU-Kommission mit einer Durchführungsverordnung die Verwendungszwecke der drei neonicotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in Pflanzenschutzmitteln eingeschränkt.

Spätestens bis zum 30. September 2013 müssen die Mitgliedstaaten die entsprechenden Zulassungen ändern oder außer Kraft setzen. Zur Umsetzung dieser Vorschriften hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für bestimmte Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen das Ruhen der Zulassung ab dem 1. Oktober 2013 angeordnet, und zwar für Mittel, die zur Saatgutbehandlung von Raps vorgesehen sind, sowie für Mittel des Haus- und Kleingartenbereichs. Für vier Mittel, die für die gewerbliche Spritzanwendung in verschiedenen Kulturen zugelassen sind, werden zusätzliche Anwendungsbestimmungen festgesetzt. Unverändert bleiben die Zulassungen für Mittel zur Saatgutbehandlung von Futterrüben, Zuckerrüben, Kartoffeln und Gemüsesaaten.

Die Liste mit den betroffenen Pflanzenschutzmitteln wurde vom BVL veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/05_Fachmeldungen/2013/2013_07_12_Fa_Aenderung_Neonicotinoide.html  

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