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Pauschalierung: Umsatzsteuersatz verringert
Das Jahressteuergesetz 2024 wurde am 5. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Viele der in dem Gesetz neu geregelten Änderungen sind am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft getreten, so auch die Anpassung der Vorsteuerpauschale für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die vom vormals 9% jetzt auf 8,4% gesenkt wurde.
Diese Regelung ist allerdings nur von kurzer Dauer: Ab dem 1. Januar 2025 soll die nächste Kürzung greifen - dann sinkt der pauschalierte Steuersatz auf 7,8%.
Bei der Pauschalierung darf der Landwirt, Gärtner oder Forstwirt die eingenommene Umsatzsteuer in Höhe des Pauschalsatzes behalten. Im Gegenzug kann er sich nicht die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Der umsatzsteuerliche Durchschnittssatz sank zum 1. Januar 2022 von 10,7% auf 9,5% und mit Beginn des Jahres 2023 von 9,5% auf 9,0%. Ab dem 6. Dezember 2024 beträgt er 8,4% und wird ab dem 1. Januar 2025 dann 7,8% betragen.

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