Österreich: Teilverbot für Glyphosat

Der österreichische Nationalrat hat sich vergangene Woche einstimmig für Teilverbot von Glyphosat ausgesprochen.

Glyphosat-Einsatz wird in Österreich auf sensiblen Flächen und im nicht beruflichen Bereich verboten. Bild: GABOT.

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Im Österreich sprach sich der Nationalrat jetzt für ein Teilverbot von Glyphosat aus. Trotz einstimmigem Abstimmungsergebnis gab es Kritik von SPÖ und FPÖ, die für ein generelles Verbot eintreten. Mit dem beschlossenen Teilverbot darf das Pflanzenschutzmittel nicht mehr in jenen Bereichen verwendet werden, die in der Öffentlichkeit als besonders sensibel wahrgenommen werden. Davon umfasst sind unter anderem die nicht berufliche Verwendung, der Haus- und Kleingartenbereich sowie der Einsatz auf Flächen, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen genutzt werden.

Glyphosat-Einsatz wird auf sensiblen Flächen und im nicht beruflichen Bereich verboten

Einstimmig nahm der Nationalrat den Antrag von ÖVP und Grünen zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes an, der ein Teilverbot von Glyphosat vorsieht. Damit darf das Pflanzenschutzmittel nicht mehr in jenen Bereichen verwendet werden, die in der Öffentlichkeit als besonders sensibel wahrgenommen werden. Konkret von dem Verbot umfasst sind die nicht berufliche Verwendung, der Haus- und Kleingartenbereich sowie das Inverkehrbringen zur Vorerntebehandlung, sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist. Aber auch auf Flächen, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen genutzt werden, darf Glyphosat nicht mehr eingesetzt werden.

Zwar sei das Teilverbot zu begrüßen, aber es gebe trotz aufrechter Beschlüsse des Nationalrats noch kein Gesamtverbot, kritisierten Walter Rauch (FPÖ) und Cornelia Ecker (SPÖ). Die SPÖ-Mandatarin brachte einen entsprechenden Abänderungsantrag ein, der im Sinne der Versorgungssicherheit auf ein allgemeines Verbot des Pflanzenschutzmittels abzielt. Es gebe eine Reihe von Studien, die den Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krebserkrankungen nachweisen würden, argumentierte Ecker. Auch gebe es Gerichtsbeschlüsse, die dies unterstreichen würden. Der SPÖ-Antrag fand in der Abstimmung allerdings keine Mehrheit. In der Minderheit blieb auch ein von Rauch eingebrachter Entschließungsantrag, in dem er eine Kennzeichnung von Lebensmitteln fordert, wenn diese mit Glyphosat-Einsatz produziert wurden. Eine solche Kennzeichnung würde es KonsumentInnen ermöglichen, glyphosatfreie Lebensmittel zu kaufen, sagte Rauch.

Für Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) fehlt es in der politischen Diskussion um Pflanzenschutzmittel häufig an Sachlichkeit. Die Landwirtschaft dürfe nicht als Projektionsfläche für politische Agitation herangezogen werden. Bei Glyphosat seien wissenschaftliche Ergebnisse heranzuziehen, betonte der ÖVP-Mandatar und verwies wie Olga Voglauer (Grüne) auf eine ausstehende Neubewertung der Zulassung von Glyphosat auf EU-Ebene. Voglauer unterstrich, dass das vorliegende Teilverbot dem entspreche, was der EU-rechtliche Rahmen zulasse. Dem schloss sich auch Karin Doppelbauer (NEOS) an. Sie hob darüber hinaus das Problem des Artensterbens heraus. Neben synthetischen Pflanzenschutzmitteln stelle der Flächenverbrauch ein Risiko für die Biodiversität dar.

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