NRW: Wiebusch GmbH seit 25 Jahren im Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

Für eine inzwischen 25 Jahre währende Mitgliedschaft im Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen ist die Wiebusch GmbH in Leopoldshöhe ausgezeichnet worden.

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Für eine inzwischen 25 Jahre währende Mitgliedschaft im Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen ist die Wiebusch GmbH in Leopoldshöhe ausgezeichnet worden. Geschäftsführer Dirk Wiebusch konnte die Ehrenurkunde nebst Edelstahl-Signum aus den Händen von Landesverbands-Geschäftsführer Dr. Karl Schürmann entgegen nehmen.

Gegründet wurde das Familienunternehmen im Jahr 1982 von Dirk Wiebusch. Heute zählt das Fachunternehmen 12 Mitarbeiter. Für seinen Personalstamm setzt es seit Jahren auf Fachkräfte aus der eigenen Nachwuchsförderung: Seit 1987 ist die Wiebusch GmbH als Ausbildungsbetrieb anerkannt. Mehr als 30 Schulabsolventen begannen seither in der Firma eine Berufslaufbahn als Landschaftsgärtner oder -gärtnerin.

Im Mittelpunkt der Arbeit des Fachunternehmens stehen die Planung, Ausführung und Pflege von Gartenanlagen für private Kunden sowie für Außenanlagen öffentlicher Auftraggeber und Wirtschaftsunternehmen. Zu den Besonderheiten im Leistungsspektrum zählen ein umfassender Winterdienst bis hin zur Beseitigung des Streuguts am Ende der Schneeperiode sowie Abbrucharbeiten an Gebäuden und Recycling von Bauschutt.

Wie Dr. Karl Schürmann verdeutlichte, haben die langjährigen Mitgliedsunternehmen durch ihr kontinuierliches Verbandsengagement dazu beigetragen, dass der GaLaBau NRW heute eine politisch wirksame Interessenvertretung darstellt. Seinen Worten zufolge liefern die vergangenen Jahre zahlreiche Beispiele für eine erfolgreiche Verbandsarbeit.

Dazu gehört, dass es weiterhin Landesgartenschauen in NRW gibt – wie 2014 in Zülpich im südwestlichen Rheinland sowie 2017 in Bad Lippspringe in Ostwestfalen. Ebenfalls auf die Verbandsarbeit der Landschaftsgärtner zurückzuführen ist, dass Privatleute auch ihre Kosten für Gartenpflege gegenüber dem Finanzamt steuermindernd ansetzen können – und damit ebenso wie Aufwendungen für Handwerkerleistungen für die Hausinstandhaltung. (pcw)

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