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NRW: Vergütung für Gärtner:innen steigt
„Auf der Grundlage der beschlossenen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes ab 2024 auf 12,41 Euro und 2025 auf 12,82 Euro ist es gelungen frühzeitig zu verhandeln und einen neuen Entgelttarifvertrag für den Erwerbsgartenbau und die Friedhofsgärtnereien sowie den Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen in Nordrhein-Westfalen mit einer Laufzeit von zwei Jahren abzuschließen“, so Christin Haack, Hauptgeschäftsführerin Landesverband Garten NRW.
„Der vorgesehenen Erhöhung des Mindestlohnes in den kommenden zwei Jahren konnte durch den zweijährigen Tarifabschluss Rechnung getragen werden. Damit haben die Unternehmer Planungssicherheit bis Ende 2025. Insgesamt begrüßen wir den Beschluss der Mindestlohnkommission zur moderaten Erhöhung des Mindestlohnes, da er in einer Zeit schwachen Wirtschaftswachstums gleichermaßen die Belastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt“, so Andreas Pellens, Vorsitzender der Tarifkommission des Landesverbands Gartenbau NRW. „Mit dem Tarifabschluss ist es auch gelungen, den Lohnabstand gelernter und ungelernter Beschäftigten in den nächsten zwei Jahren perspektivisch zu erhöhen. Darüber wird der Wert der Ausbildung gestärkt und ein Anreiz für die Gewinnung von Fachkräften im Gartenbau gesetzt. Im Durchschnitt beträgt die Erhöhung 4,88% im Eckentgelt.“
In der untersten Entgeltgruppe 7 steigt der Stundenlohn im Jahr 2024 von 12,25 Euro auf 12,60 Euro (Friedhofsgärtnereien von 12,96 Euro auf 13,34 Euro) und im Jahr 2025 auf 12,95 Euro (Friedhofsgärtnereien auf 13,71 Euro). Das Eckentgelt in Gruppe 4 beträgt ab dem 1. Januar 2024 15,73 Euro (vorher 15,00 Euro) (Friedhofsgärtnereien 16,65 Euro, vorher 15,88 Euro) und ab dem 1. Januar 2025 16,60 Euro (Friedhofsgärtnereien auf 17,47 Euro).
Die Ausbildungsvergütung wird zum 1. August 2024 erhöht. Die Ausbildungsvergütungen betragen dann 920 Euro im ersten Ausbildungsjahr (vorher 890 Euro), im zweiten Ausbildungsjahr 1.020 Euro (vorher 990 Euro) und im dritten Ausbildungsjahr 1.240 Euro (vorher 1.200 Euro). Zum 1. August 2025 erfolgte eine weitere Erhöhung auf 950 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 1.055 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 1.280 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Neu eingeführt wird bei den Auszubildenden ein Leistungsbonus von 30 Euro monatlich für gute Noten, sofern der Notendurchschnitt sämtlicher Leistungsnachweise 2,5 und besser ist.
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