NRW: "Soforthilfen auch für Landwirte und Gartenbauer"

Bis zum 15. Juli können vom Starkregen geschädigte Privatleute, Unternehmen, Landwirte und Gartenbauer die Soforthilfen beantragen.

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Bis zum 15. Juli können vom Starkregen geschädigte Privatleute, Unternehmen, Landwirte und Gartenbauer die Soforthilfen beantragen.

Landwirtschaftsminister Johannes Remmel weist im Nachgang zu den Beschlüssen der Landesregierung darauf hin, dass die Soforthilfen des Landes für durch die Starkregenfälle im Zeitraum vom 31. Mai bis zum 8. Juni geschädigten Privatleute und Unternehmen auch in vollem Umfang für Betriebe der Landwirtschaft und des Gartenbaus angeboten werden. „Ich bin sehr froh, dass wir bei diesen Soforthilfen eine Gleichbehandlung aller Geschädigten vereinbaren konnten“, sagte Minister Remmel.

Die Gewährung der Soforthilfen soll in den betroffenen Regionen, dem Rhein-Sieg-Kreis und den Kreisen Kleve, Wesel und Borken helfen, weil dort besondere Schäden hingenommen werden mussten. Landwirtschaftliche Betriebe werden hinsichtlich der Voraussetzungen und der Höhe der Sofortzahlungen Kleingewerbetreibenden gleichgestellt. Soforthilfen sind damit möglich in Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten, in denen es zu einem Gesamtschaden von mindestens 10.000 Euro gekommen ist, der nicht versicherbar war. Die Soforthilfe beträgt 5.000 Euro und wird unbürokratisch zur Verfügung gestellt. Ausreichend ist die Zusicherung der Betroffenen, dass Schäden in Höhe von mindestens 10.000 Euro entstanden sind, diese nicht versichert waren und die Mittel zur Schadensbeseitigung verwendet werden. Sofern Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten bestehen, werden diese verrechnet.

Die Abwicklung des Verfahrens und die Auszahlung der Mittel erfolgt durch die Kreise und kreisfreien Städte. Einzelheiten zum Verfahren werden in den nächsten Tagen kommuniziert. Die Beantragung und Auszahlung der Soforthilfe erfolgt bis spätestens zum 15. Juli 2016. (NRW)

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