Mospilan SG: Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels

Das BVL hat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Mospilan SG in bestimmten Gemüsearten widerrufen.

Das BVL hat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Mospilan SG in bestimmten Gemüsearten widerrufen. Bild: GABOT.

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für bestimmte Anwendungen die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Mospilan SG (Zulassungsnummer 005655-00) widerrufen. Dieses Pflanzenschutzmittel wird auch vertrieben unter der Handelbezeichnung Danjiri (Zulassungsnummer 005655-60).

Folgende Anwendungen sind betroffen:
Blattläuse bzw. Weiße Fliegen an Salaten im Gewächshaus
Blattläuse an Endivien im Freiland bzw. Gewächshaus
Weiße Fliegen an Endivien im Gewächshaus
Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus an Blattkohlen (ausgenommen Choy Sum) im Freiland
Blattläuse an Spinat im Freiland bzw. Gewächshaus
Blattläuse an Schnittmangold und Stielmangold im Freiland bzw. Gewächshaus

Diese Anwendungen sind damit ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der o.g. Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt.

Hintergrund

In der EU werden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe regelmäßig überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2019/88 der Kommission vom 18. Januar 2019 werden die RHG für Acetamiprid in einigen Erzeugnissen abgesenkt. Die vorliegenden Rückstandsdaten zeigen, dass dieser Wert bei den o.g. Anwendungen nicht sicher eingehalten werden kann.

Die abgesenkten RHG gelten für Erzeugnisse, die ab dem 13. August 2019 geerntet werden. (BVL)

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