BVL: Mospilan SG darf wieder angewendet werden

Das Pflanzenschutzmittel Mospilan SG darf wieder an Spinat und Mangold im Freiland angewendet werden.

Mospilan SG darf wieder an Spinat und Mangold im Freiland angewendet werden. Bild: GABOT.

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte im März 2019 bestimmte Anwendungen der Pflanzenschutzmittel Mospilan SG (Zulassungsnr. 005655-00), auch vertrieben als Danjiri (Zulassungsnr. 005655-60), auf Antrag des Zulassungsinhabers widerrufen. Darüber informierte das BVL am 2. April 2019 mit einer Fachmeldung.

Mittlerweile konnten zwei der betroffenen Anwendungen nach Verlängerung der Wartezeit auf 7 Tage wieder zugelassen werden.

Es handelt sich um folgende Anwendungen:

Anwendungsnr.Anwendungsgebiet (Anwendungsbereich)
005655-00/13-002Blattläuse an Spinat (Freiland)
005655-00/20-007 Blattläuse an Schnittmangold und Stielmangold (Freiland )

 

 

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