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Magdeburg: Neuer Fund des Asiatischen Laubholzbockkäfers
An dem östlichen Elbufer, im Wiesenpark (nördlich vom Herrenkrugpark) wurde jetzt eine befallene Rosskastanie gefunden. Damit hat sich der Befall durch den ALB auf 14 Fundorte erhöht. Die entsprechenden Bekämpfungsmaßnahmen werden eingeleitet.
Im Jahr 2015 wurde im Quarantänegebiet um Magdeburg-Rothensee das Kronenmonitoring kontinuierlich und systematisch durchgeführt. Jeweils 5 Teams zu je 2 Waldarbeiter des Landeszentrum Wald beschauten die Bäume und suchten Symptome des ALB, wie Ausbohrlöcher, Fraßgänge und Eiablagestellen. Diese Arbeiten laufen weiterhin. In den Sommermonaten bis Oktober kann der erwachsene Käfer schlüpfen. Dabei entstehen die sehr auffälligen Ausbohrlöcher, der Käfer paart sich, und es werden wieder Eier abgelegt, aus denen die jungen Larven schlüpfen und sich wieder in die Krone von Laubbäumen einfressen.
Wir bitten die Bevölkerung, jeden Verdacht der Anwesenheit des Käfers zu melden. Unsere Inspektoren gehen jedem Hinweis nach. Bis Ende Juli sind im Jahr 2015 insgesamt 23 Bürgermeldungen eingegangen, die nachfolgenden Untersuchungen ergaben jedoch keine Befallsbestätigung.
Wir verweisen hier auf die bestehende Meldepflicht von Eigentümern und Verfügungsberechtigten von Grundstücken mit Laubholzbestand in der Quarantänezone aus der Allgemeinverfügung. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass jeder Laubholzschnitt dem Verbringungsverbot unterliegt. Das heisst, dass der in der Landeshauptstadt Magdeburg angefallene Laubholzschnitt nur auf dem Sammelplatz der Landeshauptstadt Magdeburg bei der Firma STORCK Umweltdienste, Am Hansehafen 32 in 39126 Magdeburg kostenfrei abzugeben ist.
Für alle Bürgermeldungen in Sachen ALB ist weiterhin ein Bürgertelefon zu den normalen Bürozeiten geschaltet (03941/671-166) und eine E-Mail Adresse eingerichtet: ALB@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de.
Durch die systematischen Kontrollen unserer Mitarbeiter wurden im ersten Halbjahr 2015 weitere Fundorte festgestellt:
- Havelstraße (Fundort 8) ein befallener Ahorn
- Steinkopfinsel (Fundorte 9-12) 3 Ahorn, eine Weide und eine Pappel.
- Landzunge in der Elbe (Fundort 13) ein Ahorn.
Die Bestimmung der Larven erfolgte jeweils im Labor des Pflanzenschutzdienstes NRW in Bonn. Im Wiesenpark, am östlichen Elbufer, nördlich vom Herrenkrugpark, wurde ein neuer, 14. Fund (Larven) an einer Rosskastanie bestätigt. Bei festgestelltem und bestätigtem Befall greifen immer die Regelungen des neuen Durchfüh-rungsbeschlusses EU 2015/893 vom 9.7.2015 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora glabripennis (Motschulsky).
Die LLFG als zuständige Behörde ordnet Maßnahmen zur Bekämpfung an. In Umsetzung des Durchführungsbeschlusses vom 6.7.2015 wurde die bestehende Allgemeinverfügung angepasst. Das Anzeigeverfahren für das Anpflanzen von Wirtspflanzen ist ersetzt worden durch das Anpflanzverbot von spezifizierten Wirtspflanzen in der Quarantänezone. Danach sind folgende Pflanzen zum Anpflanzen verboten: Acer spp., Aesculus spp., Alnus spp., Betula spp., Carpinus spp., Cecidiphyllum spp., Corylus spp., Fagus spp., Fraxinus spp., Koelreuteria spp., Platanus spp., Populus spp., Salix spp., Tilia spp., und Ulmus spp. Dem Rechnung tragend werden auch nur diese genannten spezifizierten Wirtspflanzen entsprechend dem Durchführungsbeschluß EU 2015/893 in der 100m-Zone gefällt.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
www.llfg.sachsen-anhalt.de/aktelles/themen/pflanzenschutz/asiatischer-laubholzbockk äfer
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