LGL: Beeren aus bayerischem Handel geprüft

Sommerzeit ist Beerenzeit. Nachdem die beliebten Früchte in den vergangenen Monaten hauptsächlich nur aus dem Ausland oder als Tiefkühlware erworben werden konnten, werden Beeren seit kurzem auch in Bayern wieder geerntet.

Im Jahr 2025 wurden 13 Proben frischer Brombeeren. Bild: GABOT.

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Doch wie sieht es bei frischen Beeren aus dem Handel im Hinblick auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln aus? Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat im Jahr 2025 umfassende Untersuchungen von Beeren, wie Brombeeren, Erdbeeren, Heidelbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren und Stachelbeeren, durchgeführt. Fazit: Beeren können bedenkenlos verzehrt werden, was auch erste Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2026 unterstreichen. 

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 122 Proben frische Beeren hauptsächlich aus konventionellem Anbau untersucht, darunter 25 Proben Stachelbeeren, jeweils 23 Proben Heidelbeeren und rote Johannisbeeren, 22 Proben Erdbeeren, 16 Proben Himbeeren und 13 Proben Brombeeren. Die Beeren stammten aus verschiedenen Herkunftsländern: Der Großteil kam aus Deutschland (76), die restlichen u.a. aus Portugal, Italien, Spanien, Polen und den Niederlanden. 

98% aller Proben unauffällig 

Nahezu alle Proben waren unauffällig bzw. entsprachen den gesetzlichen Vorgaben. Konkret wurden in 89% aller Proben nur Rückstände oder Spuren von Rückständen unterhalb der gesetzlich festgelegten Höchstgehalte nachgewiesen, in weiteren 10% waren sogar gar keine Rückstände messbar. Lediglich zwei Proben waren auffällig und wurden beanstandet (diese stammten nicht aus Deutschland).  
Die geringsten Rückstandsspuren wies das LGL in Heidelbeeren und Himbeeren nach, gefolgt von Erdbeeren. 2026 zeigt sich ein ähnliches Bild: Es wurden bislang neun Proben Erdbeeren und drei Proben Heidelbeeren geprüft, der überwiegende Anteil stammt saisonbedingt aus dem europäischen Ausland. Hier lagen bei allen Proben, in denen Rückstände nachgewiesen wurden, die Gehalte unter den gesetzlich festgelegten Höchstgehalten. 

Tipps zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken

Auch wenn insbesondere konventionell erzeugtes Beerenobst mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wird, überschreitet es die zulässigen und als sicher bewerteten Höchstgehalte sehr selten. Mit folgenden Tipps können Verbraucherinnen und Verbraucher die mögliche Aufnahme von Rückständen zudem weiter reduzieren und gesundheitlichen Risiken vorbeugen:

  • Früchte vor dem Verzehr gründlich waschen. 
  • Auf Haltbarkeit achten: Frische Beeren halten sich in der Regel nur wenige Tage. Sollte es zu Schimmelbefall kommen, müssen die Beeren entsorgt werden. Es reicht nicht, die betroffenen Stellen herauszuschneiden.
  • Öfters ökologisch erzeugte Ware berücksichtigen – bei dieser Anbauform dürfen keine Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kommen. Auch bisher am LGL durchgeführte Untersuchungen zeigten, dass bei ökologisch erzeugter Ware in der Regel keinerlei Rückstände nachweisbar sind. 

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