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LfL: Bekämpfung des Moschusbockkäfers geht weiter
Die Landesanstalt für Landwirtschaft aktualisiert die Allgemeinverfügung über Maßnahmen gegen den Asiatischen Moschusbockkäfer: Die Quarantänezone vergrößert sich primär in Richtung Norden und Süd-Osten. Grund der Zonenvergrößerung sind die seit April 2019 gefundenen Befallsgehölze.
Insgesamt wurden seit der letzten Aktualisierung vom 15. April 2019 35 neue Befallsgehölze entdeckt. Die Zone vergrößert sich in erster Linie im Norden, Richtung Großkarolinenfeld und im Süd-Osten, Richtung Raubling. Nach Westen und Nord-Westen wird die Zone nur um wenige Meter ausgedehnt. Die rechtliche Grundlage der Allgemeinverfügung ist der EU-Durchführungsbeschluss 2018/1503 der Kommission vom 8. Oktober 2018.
Die Quarantänezone besteht aus Befallszonen und einer Pufferzone. Um jeden Befallsbaum wird ein Radius von 100 Metern gezogen, dies ergibt die Befallszonen. Um die Befallszonen werden ein weitere Kreise mit dem Radius von jeweils 4.000 Metern gezogen, dies ergibt die Pufferzone. Befallszonen und Pufferzone ergeben zusammen die Quarantänezone. (LfL)
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