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Lebensmittelwarnung: Produktrückruf Alnatura Rahmspinat (TK)
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Die Bundesländer oder das BVL publizieren öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. In der Regel handelt es sich um Hinweise der zuständigen Behörden auf eine Information der Öffentlichkeit oder eine Rücknahme- oder Rückrufaktion durch den Lebensmittelunternehmer.
Neuester Rückruf:
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Packungen gelbe Kunststofffremdkörper befinden.
Kundinnen und Kunden, die den Alnatura Rahmspinat (TK) mit der genannten Charge zu Hause haben, sollten ihn nicht mehr verzehren. Sie können diesen in die Märkte zurückbringen und erhalten selbstverständlich Ersatz.
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